Soziales

Deutscher Städtetag bestätigt Hannover-Position bei Bezahlkarte

Die Landeshauptstadt Hannover sieht sich durch einen Präsidiumsbeschluss des Deutschen Städtetages vom 26. September bestätigt, nach der eine pauschale Beschränkung des Bargeldbetrags bei Bezahlkarten für Asylsuchende auf fünfzig Euro als zu „starr“ angesehen werde. Die Obergrenzen seien so auszugestalten, dass die Lebensführung der Leistungsberechtigten nicht unnötig erschwert würden, so heißt es in dem Beschluss, der sich an die Politik richtet.

Abheben am Geldautomaten mit der SocialCard

In Härtefällen sollte demnach die Obergrenze ausnahmsweise bis zur Höhe des notwendigen persönlichen Bedarfs zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens gemäß Asylbewerberleistungsgesetz erhöht werden können.

Oberbürgermeister Belit Onay

Oberbürgermeister Belit Onay erklärte dazu: „Die Haltung des Deutschen Städtetages teile ich uneingeschränkt. Es zeigt, dass starre Obergrenzen nicht haltbar sind. Denn damit werden die individuellen Rechte der Menschen missachtet. Es gefährdet ein menschenwürdiges Existenzminimum. Geflüchtete brauchen vielmehr einen diskriminierungsfreien Zugang zu bargeldloser Zahlung“. Onay hatte in der Debatte über Bargeldbeschränkungen immer dafür plädiert, den Kommunen einen Ermessenspielraum zu geben und die starren Beschränkungen ad acta zu legen.

Urteile der Sozialgerichte

Die Urteile der Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg vor einigen Wochen gingen in dieselbe Richtung, da sie eine pauschale Beschränkung des Bargeldguthabens für nicht rechtmäßig erklärten.

Zusätzlicher bürokratischer Aufwand bei Einzelfallprüfungen

Weiter spricht sich der Deutsche Städtetag dafür aus, dass der Verwaltungsaufwand nicht unnötig steigen dürfe. Das ist auch die Sicht der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover in Bezug auf mögliche Einzelfallprüfungen. Diese würden einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Kommunen bedeuten.

„Es muss klar geregelt sein, unter welchen Umständen ein Härtefall besteht und wann von der Bargeldobergrenze von fünfzig Euro abgewichen werden kann. Den Mehraufwand der Einzelfallprüfung können nicht die Kommunen tragen, sondern dieser müsste durch die Länder refinanziert werden. Sonst ist das eigentliche Ziel, nämlich den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, konterkariert“, so Onay.

SocialCard im Dezember 2023 eingeführt

Die Landeshauptstadt Hannover hatte als eine der ersten Kommunen überhaupt in Deutschland die sogenannte SocialCard im Dezember 2023 eingeführt und bewusst auf eine Bargeldbeschränkung verzichtet. In Hannover ist die SocialCard seit Dezember 2023 im Einsatz. Die Bezahlkarte erhalten alle Kund*innen der Landeshauptstadt Hannover, die nicht über ein Konto verfügen. Neben Asylbewerber*innen sind das auch Menschen, die Hilfe nach SGB XII empfangen und kein eigenes Bankkonto besitzen.

Bislang hat die Stadt Hannover knapp 400 Karten an Kund*innen ausgegeben. Die Einführung der SocialCard führte zu einer Entlastung in der Behörde. Sechs Mitarbeitende des Fachbereichs Soziales der Landeshauptstadt Hannover, die nach dem alten Verfahren an bestimmten Tagen jeweils am Ende des Monats für die Auszahlung der Gelder zuständig gewesen waren, konnten andere Aufgaben übernehmen.