Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden wollen. Wie sehen die Fördermöglichkeiten für Asylsuchende und Geduldete aus?
Arbeitgeber
können finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Ausbildungsvorbereitung erhalten. Außerdem können Arbeitgeber mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt (z. B. Eingliederungszuschuss) unterstützt werden. Für ein Praktikum siehe hier.
Broschüre zum Kooperationsmodell von Arbeitgebern, Gewerkschaften, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA...
Die IHK Hannover hat für die Jahre 2016 bis 2018 einen Weiterbildungsfonds aufgelegt. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind hier verlinkt (öffnet in separatem Fenster).
Asylsuchende und Geduldete
haben mit einem Voraufenthalt von drei Monaten Zugang zu nahezu sämtlichen Förderinstrumenten der Arbeitslosenversicherung (vermittlungsunterstützende Leistungen, berufliche Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben) und können durch die Agenturen für Arbeit, soweit die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, unterstützt werden.
Besonderheiten:
Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe und der assistierten Ausbildung können von Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach mindestens 15 Monaten und Geduldete nach mindestens 15 Monaten bei betrieblicher Berufsausbildung und bei ausbildungsvorbereitender Phase einer assistierten Ausbildung und nach 6 Jahren bei Teilnahme an eine BvB erhalten. (seit dem 06.08.2016)
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) wie z.B. Stützunterrricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten oder sozialpädagogischer Begleitung können Geduldete nach einer Wartefrist von 12 Monaten und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive nach 3 Monaten erhalten.
Bezüglich bestehender Fragen zum Thema BAFÖG wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis
werden in den Jobcentern (nicht in den Agenturen für Arbeit) betreut und gefördert und haben Zugang zu den o. g. Leistungen, soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
Förderleistungen sind grundsätzlich im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Region Hannover zu klären. Die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall müssen dazu vorliegen.