Der Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu den Integrationskursen und den nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderungen sowie zu verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Leistungen knüpft u.a. an die Erwartung eines "rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts" (sog. gute Bleibeperspektive) an.
Bei der Beurteilung des Vorliegens einer guten Bleibeperspektive für ein Herkunftsland richtet sich die Bundesregierung danach, ob die Wahrscheinlichkeit einer Schutzgewährung größer ist als die einer negativen Asylentscheidung, d.h. ob die Gesamtschutzquote von Schutzsuchenden aus diesem Land über 50 Prozent liegt und eine relevante Anzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern aus dem entsprechenden Staat vorliegt.
Die Voraussetzungen erfüllen nach Bekanntmachung des Bundesministeriums des Inneren Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran und seit dem 1. August 2016 Flüchtlinge aus Somalia