Landeshauptstadt Hannover

Stadt vermeidet weiteres Konsolidierungsprogramm

Die Schlüsselzuweisungen, die die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vom Land Niedersachsen erhält, fallen deutlich niedriger aus als bislang angenommen. Unter dem Strich fehlen dem Stadthaushalt damit rund 30 Millionen Euro. Dennoch verbleibt ein Defizit von rund 17,6 Millionen Euro für das Jahr 2025. Trotz dieses Fehlbetrages will die Stadtverwaltung ein weiteres Sparprogramm vermeiden.

Fördergelder

Die Stadtverwaltung wird dem Rat der Landeshauptstadt daher vorschlagen, von der Sonderregelung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§ 182 NkomVG) Gebrauch zu machen und für Fehlbeträge, die durch den Ukrainekrieg entstanden sind, auf die Auflage eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) zu verzichten. Konkret weist der Haushalt Aufwendungen in Höhe von 17,8 Millionen Euro aus, die durch den Ukrainekrieg begründet sind. Dazu gehören insbesondere Ausgaben für die Unterbringung und Bildung (Schule, Kitas) für die geflüchteten Ukrainer*innen. 

Stadtkämmerer Dr. Axel von der Ohe

„Das Oberziel der Haushaltsaufstellung war, kein weiteres HSK auflegen zu müssen. Auch mit dem unerwarteten Fehlbetrag in Millionenhöhe infolge der veränderten Schlüsselzuweisungen bleibt dies die Handlungsleitlinie. Die wenigen Spielräume, die wir haben, werden wir nutzen“, sagt Stadtkämmerer Dr. Axel von der Ohe.

Derzeit beraten die Ratsgremien über den Doppelhaushalt 2025/26, der am 12. Dezember beschlossen werden soll. Stadtkämmerer von der Ohe hat den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsführung, Feuerwehr und Ordnung am heutigen Mittwoch (27. November) über die aktuellen Entwicklungen zum kommunalen Finanzausgleich und deren Konsequenzen informiert. Der kommunale Finanzausgleich des Landes Niedersachsen, den das Landesamt für Statistik jährlich berechnet und durchführt, ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen in Niedersachsen. Verteilung der Zuweisungen an die niedersächsischen Kommunen unterliegt einem komplexen Ausgleichsmechanismus. Den Schlüsselzuweisungen kommt mit etwa 88 Prozent der Zuweisungsmasse die größte Bedeutung zu. Sie dienen der Ergänzung und dem Ausgleich der Steuerkraft der Gemeinden und der Umlagekraft der Landkreise. Die weiteren beiden Zuweisungsarten sind „Bedarfszuweisungen“ sowie „Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises“.