Förderkategorien und -Gebiete
Stiftungsdatenbank
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Die Stiftung Bordenau entstand 1990 aus den Überschüssen des festlichen Jubiläums 1100 Jahre Bordenau, und zwar mit einem Startkapital von 50.000 DM, das je zur Hälfte aus dem Verkauf der Ortschronik "Bordenau. Geschichte und Struktur" (Hildesheim 1989) und den Einnahmen aus den Festveranstaltungen eingebracht wurde.
Seit 1991 vergibt die Stiftung alljährlich auf dem Stiftungsfest den mit 500 € dotierten Förderpreis an eine Persönlichkeit oder Gruppe, die sich in besonderem Maße um den Ort verdient gemacht hat.
Der Vorstand besteht aus fünf Personen, die aus der Mitte eines 21-köpfigen Beirates für drei Jahre gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl in Folge ist zulässig, nicht jedoch die gleichzeitige Vorstandschaft von Ehepaaren. Der Beirat kooptiert seine Mitglieder aus der Einwohnerschaft. Sie werden auf fünf Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die 18 Stifterinnen und Stifter sind Mitglieder des Beirates auf Lebenszeit, es sei denn, sie erklären ihren Verzicht.
Die Stiftung fördert
Anträge auf Fördermittel können an den Vorstand jeweils bis zum 31.Januar des Jahres schriftlich gestellt werden. Ein Formular dafür steht auf der Homepage der Stiftung zum Download bereit. Eine Begründung muss unter Beachtung des Stiftungszwecks gegeben werden. Anträge für den Förderpreis sind nicht möglich.
Das Grundstockvermögen beträgt Stand Januar 2021 ca. 56.000 €. Es wurde durch Zustiftungen und freie Rücklagen erreicht. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung Bordenau ungefähr denselben Betrag ausgeschüttet.