Förderkategorien und -Gebiete
Stiftungsdatenbank
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Förderfähig sind in der Startphase Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Erwachsener mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus, sofern die Maßnahmen durch bereits bestehende Institutionen organisiert werden. Auf diese Weise werden der organisatorische wie finanzielle Aufwand minimiert und Synergieeffekte genutzt.
Außerdem sind Projekte förderfähig, die im Rahmen der Selbsthilfe ehrenamtliche Beratung qualifizieren. Förderfähig sind z. B. überregionale Schulungen, durch die Eltern und/oder Betroffene aus- oder fortgebildet werden, damit sie Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus und ihre Angehörigen ganzheitlich beraten und ihnen Unterstützung bei Problemen bieten können. Vorrangig werden Grundlagenschulungen für Ansprechpartner/-innen wie Aufbauschulungen für Eltern zur Beratung bei pränataler Diagnose Spina bifida und/oder Hydrocephalus gefördert.
Helmut John war Gründer und später Hauptgesellschafter der Firma "John + Bamberg Orthopädie-Technik im Annastift" in Hannover. Er verfügte testamentarisch, dass sein Vermögen auf die noch zu gründende Helmut-John-Stiftung II übertragen werden soll und bestimmte deren Ziel und Zweck. Diese Stiftung wurde im Jahr 2011 ins Leben gerufen und am 11. August 2011 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als rechtsfähig anerkannt. Das Finanzamt Hannover-Nord hat
die Gemeinnützigkeit bescheinigt.
Wilfried Kammerhoff, Vorsitzender
Prof. h.c. Dr. Stephan Martin
Christian Au
Konto-Nr. 910 090 572
BLZ 250 501 80, Sparkasse Hannover
IBAN DE27 2505 0180 0910 0905 72
BIC SPKHDE2HXXX
Eine Zuwendungsbescheinigung wird erteilt