Rieckenbergstiftung Mandelsloh

Überm See 36,
31535 Neustadt am Rübenberge

+49 5072 276

+49 5072 453

Geschichte der Stiftung

Die Rieckenbergstiftung Mandelsloh wurde am 16.12.1904 von drei Mitgliedern der Familie Rieckenberg errichtet und hatte primär die Seßhaftmachung eines Arztes, eines Zahnarztes und eines Apothekers in Mandelsloh zum Zweck. Die Vermögensmasse der unselbständigen Stiftung wurde bis zum 01.03.1974 durch die ehemalige Gemeinde Mandelsloh treuhänderisch verwaltet. Seit dem 01.03.1974 erfolgte die treuhänderische Verwaltung durch die Stadt Neustadt a. Rbge. als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten ehemaligen Gemeinde Mandelsloh.
Als nunmehr selbständige Stiftung des privaten Rechts wurde die Rieckenbergstiftung Mandelsloh durch Beschluss des Rates der Stadt Neustadt a. Rbge. vom 04.07.1985 errichtet. Die Bezirksregierung Hannover als damalige Stiftungsaufsicht hat die Errichtung der selbstständigen  Stiftung am 12.07.1985 genehmigt.    
2002 beschloss der Vorstand eine Überarbeitung der Satzung mit dem Ziel der Bildung eines Kuratoriums und eines Zustifterkreises, außerdem ist der Stiftungszweck den aktuellen Bedürfnissen angepasst worden.

Aufbau der Stiftung

Der Vorstand besteht aus den drei Mitgliedern Bodo Messerschmidt, Klaus Rotermund und Wiebke Messerschmidt. Das Kuratorium berät den Vorstand in allen Fragen der Stiftung. Es wird von Wolfgang Dierks und Udo Möller geleitet.

Der Zustifterkreis besteht aus denjenigen Personen, die in erheblichen Maße Zuwendungen tätigen oder getätigt haben. 

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Förderung kultureller Projekte in Mandelsloh auf den Gebieten der Musik, der Kleinkunst, der Literatur sowie wissenschaftlicher Forschungsarbeit,
  • die Förderung der Jugend- und der Altenhilfe in Mandelsloh,
  • die Förderung der Verbesserung des Ortsbildes und der Dorfentwicklung in Mandelsloh,
  • die Förderung der Dorfgemeinschaftsanlagen in Mandelsloh,
  • die Förderung der Heimatpflege in Mandelsloh.

Die mit der Stiftung verfolgten Zwecke begründen keinerlei Ansprüche Dritter. Zuschüsse und Unterstützungen der Stiftung werden freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung gewährt.

Antragstellung

Anträge auf Förderung können an den Vorstand schriftlich gestellt werden. Eine Begründung muss unter Beachtung des Stiftungszwecks gegeben werden.

Stiftungskapital

Das Grundstockvermögen beträgt zurzeit 379.488 EURO.

Seit 2004 hat die Stiftung als Schwerpunkt Projekte zur Dorfentwicklung von Mandelsloh-Amedorf (MAJA – Mandelsloh für Jung und Alt) in Höhe von insgesamt 195.000 EURO gefördert.

Fördergebiete

  • Region Hannover

Förderkategorien

  • 60+
  • Kultur
  • Heimat