Hinsichtlich der aktuellen Situation um das neuartige Coronavirus ist es momentan für alle schwierig die Zukunft zu planen. Anders als viele Schulen, die ihre Fristen nach hinten verlegt haben, startet das neue Semester bereits am 14.09.2020 und wirbt mit einem Sonderkündigungsrecht, wenn man sich am Music College bewirbt und gleichzeitig an den Hochschulen.
Dies gilt für den Fall, dass nach Beginn der Ausbildung im September, ein Studienplatz an einer Hochschule für Musik im Oktober zugesagt wird. Das einzige was dafür benötigt wird, ist die Immatrikulationsbescheinigung der jeweiligen Hochschule an die gewechselt wird.
Wird keine Zusage der Hochschule ausgesprochen, ist die zweijährige Berufsausbildung am Music College die beste Vorbereitung für alles, was die Schüler*innen in der Zukunft noch erwartet. Ob ein Berufsleben als Musiker*in/Musikpädagog*in oder ein späteres Studium zur weiteren Vertiefung der Kenntnisse.
Die zweijährige Ausbildung zur anerkannten Berufsmusiker*in und Musikpädagog*in wahlweise auch mit dem Schwerpunkt Popkantor*in (Kirchenmusik popular C) ist eine coole Alternative zu den raren Plätzen an den Hochschulen und bietet ebenso wertvollen Unterricht bei Hochschuldozenten an.
Der Lehrplan muss sich dabei nicht hinter dem einer Universität verstecken. Ganz im Gegenteil, denn durch den verkürzten, hochqualifizierten Unterricht mit sehr viel Praxisanteil, werden die Schüler*innen schnellst- und bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, um die Lücken zum Beispiel bei den ausgebildeten Musikschullehrer*innen im Rock/ Pop / Jazz Bereich zu schließen.