Leinewelle nimmt weitere juristische Hürdehttps://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Hannover.de/Aktuelles/Kultur-Freizeit-2021/Leinewelle-nimmt-weitere-juristische-Hürde2021-01-13T08:54:32+01:00Leinewelle nimmt weitere juristische HürdeHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Hannover.de/Aktuelles/Kultur-Freizeit-2021/Leinewelle-nimmt-weitere-juristische-Hürde2021-01-13T08:54:32+01:00Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 12. Januar die Klage des Fischereivereins Hannover gegen die Region Hannover abgewiesen. Streitgegenstand war eine dem  Verein "Leinewelle" von der Region Hannover erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage auf Höhe der Schlossstraße am Niedersächsischen Landtag, die eine sogenannte stehende Welle im Wasserkörper der Leine erzeugt. Die Welle soll für Wassersport, insbesondere zum Fluss-Surfen, genutzt werden.
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<title>Leinewelle nimmt weitere juristische Hürde</title>
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