Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtshttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Finanzen,-Ordnung-und-Feuerwehr/Fachbereich-Öffentliche-Ordnung/Standesamt-und-Staatsangehörig­keit/Ausländerangelegen­heiten-und-Staatsangehörigkeit/Modernisierung-des-Staatsangehörigkeitsrechts2024-01-25T13:17:10+01:00Modernisierung des StaatsangehörigkeitsrechtsHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Finanzen,-Ordnung-und-Feuerwehr/Fachbereich-Öffentliche-Ordnung/Standesamt-und-Staatsangehörig­keit/Ausländerangelegen­heiten-und-Staatsangehörigkeit/Modernisierung-des-Staatsangehörigkeitsrechts2024-01-25T13:17:10+01:00Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen – dieses wird voraussichtlich erst im Mai 2024 in Kraft treten. Die Landeshauptstadt Hannover bittet darum, entsprechende Anträge erst dann zu stellen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.