Die Nutzung eines weiteren Gebäudes ist untersagthttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Bauordnung/Asphaltgruben-Ahlem/Meldungen/Die-Nutzung-eines-weiteren-Gebäudes-ist-untersagt2024-07-26T13:50:13+02:00Die Nutzung eines weiteren Gebäudes ist untersagtHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Bauordnung/Asphaltgruben-Ahlem/Meldungen/Die-Nutzung-eines-weiteren-Gebäudes-ist-untersagt2024-07-26T13:50:13+02:00Die städtische Bauordnung musste im Bereich des Nordstollens der Ahlemer Asphaltgruben am Donnerstag, 25. Juli 2024, ein Wohngebäude räumen, das schon zuvor in seiner Nutzung erheblich eingeschränkt war. Diese Nutzung ist untersagt, weil sich das Schadensbild an dem Schacht unter dem Haus verändert hat.