Stadt veranlasst Räumung eines einzelnen Wohnhauses nach auffälliger Probebohrunghttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Bauordnung/Asphaltgruben-Ahlem/Meldungen/Stadt-veranlasst-Räumung-eines-einzelnen-Wohnhauses-nach-auffälliger-Probebohrung2022-05-04T18:54:43+02:00Stadt veranlasst Räumung eines einzelnen Wohnhauses nach auffälliger ProbebohrungHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Bauordnung/Asphaltgruben-Ahlem/Meldungen/Stadt-veranlasst-Räumung-eines-einzelnen-Wohnhauses-nach-auffälliger-Probebohrung2022-05-04T18:54:43+02:00Die Stadt Hannover hat die Räumung eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten im Stadtteil Ahlem veranlasst. Bohrungen hatten ergeben, dass die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet sein könnte. Das Grundstück liegt oberhalb des Ahlemer Nord-Asphaltstollen. In dem Bereich hatte die Stadt umfangreiche Erkundungsbohrungen durchführen lassen. Sachverständige für Altbergbau und vor Ort befindliche Expert*innen des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sind zu dem Schluss gekommen, dass sich unter dem Wohnhaus der Zustand der Stollen so darstellt, dass eine akute Tagebruchgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Vorbeugend wurde deshalb eine unverzügliche Räumung des Gebäudes empfohlen.