Räumung eines weiteren Wohnhauses notwendighttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Bauordnung/Asphaltgruben-Ahlem/Meldungen/Räumung-eines-weiteren-Wohnhauses-notwendig2022-05-11T21:31:31+02:00Räumung eines weiteren Wohnhauses notwendigHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Bauordnung/Asphaltgruben-Ahlem/Meldungen/Räumung-eines-weiteren-Wohnhauses-notwendig2022-05-11T21:31:31+02:00Aufgrund der Ergebnisse weiterer Erkundungsbohrungen, hat die Landeshauptstadt Hannover (LHH) die Räumung eines zusätzlichen Wohnhauses mit vier Wohneinheiten – davon drei bewohnt –, im Stadtteil Ahlem veranlasst. Bei den Bohrungen ist man auf einen bisher nicht bekannten und nicht kartierten Stollen gestoßen. Dieser ist akut tagesbruchgefährdet. Die Standsicherheit des Gebäudes kann deshalb laut des vor Ort befindlichen Sachverständigen für Altbergbaus und des ebenfalls anwesenden LBEG nicht gewährleistet werden. Die Bauaufsicht der LHH hat deshalb unverzüglich gehandelt und das Gebäude vorsorglich räumen lassen. Das Grundstück liegt ebenfalls oberhalb des Ahlemer Nord-Asphaltstollens.