10. An wen wende ich mich, wenn eine amtliche Betreuung eingerichtet werden soll?https://www.hannover.de/Wirtschaft-Wissenschaft/Arbeit/Vereinbarkeit-von-Familie-und-Beruf/Erwerbstätige/Erwerbstätigkeit-und-Pflege/FAQ-Häufige-Fragen-rund-um-die-Pflege/10.-An-wen-wende-ich-mich,-wenn-eine-amtliche-Betreuung-eingerichtet-werden-soll2011-07-11T11:43:00+02:0010. An wen wende ich mich, wenn eine amtliche Betreuung eingerichtet werden soll?Hannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Wirtschaft-Wissenschaft/Arbeit/Vereinbarkeit-von-Familie-und-Beruf/Erwerbstätige/Erwerbstätigkeit-und-Pflege/FAQ-Häufige-Fragen-rund-um-die-Pflege/10.-An-wen-wende-ich-mich,-wenn-eine-amtliche-Betreuung-eingerichtet-werden-soll2011-07-11T11:43:00+02:00Für die Entscheidung zur Einrichtung einer förmlichen Betreuung ist das Amtsgericht zuständig.