<title>Ausnahmen nach dem Bestattungsgesetz</title>
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<updated>2010-07-02T09:05:38+02:00</updated>
<content>Das Bestattungsgesetz legt fest, dass die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt wird. Aus dem Gesetz ergeben sich grundlegende Regelungen aber auch der Bedarf für spezielle Genehmigungen und Dokumente. Für Ausnahmegenehmigungen und Dokumente gibt es in der Region Hannover eine zentrale Anlaufstelle.</content>