Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisenhttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Begutachtungen/Beglaubigung-der-Bescheinigung-zur-Mitnahme-von-Betäubungsmitteln-bei-Auslandsreisen2019-08-29T11:57:33+02:00Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei AuslandsreisenHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Begutachtungen/Beglaubigung-der-Bescheinigung-zur-Mitnahme-von-Betäubungsmitteln-bei-Auslandsreisen2019-08-29T11:57:33+02:00Reisende, die auf Betäubungsmittel angewiesen sind, benötigen für die Mitnahme der Medikamente im Ausland eine beglaubigte Bescheinigung ihres Arztes. Die Bescheinigung erhalten Sie bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Diese Bescheinigung kann anschließend auf Antrag durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden.
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<title>Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen</title>
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