Die Landeshauptstadt Hannover übt zurzeit bei ca. 19.000 Wohnungen ein „Belegungsrecht“ aus:
Wohnungsvermittlung in der Stadt Hannover
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Ein „B-Schein“ dient als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen:
Wohnberechtigungsschein „B-Schein“
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