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Wie kann ich bei der Europa∙wahl wählen?

Sie möchten am 9. Juni 2024 bei der Europa∙wahl wählen?
Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Am 9. Juni 2024 ist in Deutschland die Europa∙wahl.

Sie möchten wissen:

        Was wählen die Menschen bei der Europa∙wahl?

Dann finden Sie hier weitere Informationen in Leichter Sprache.

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Was wählen die Menschen bei der Europa∙wahl?

Bei der Europa∙wahl wählen die Menschen in Deutschland neue Mitglieder für das Europäische Parlament. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu...

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Wie kann ich bei der Europa∙wahl wählen?

Am 9. Juni 2024 dürfen Sie Mitglieder für das Europäische Parlament wählen.

So können Sie wählen:

1. Am 9. Juni 2024 in ein Wahl∙lokal gehen

Sie haben eine Wahl∙benachrichtigung bekommen?

        Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
        Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
        Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
        Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
        Und die Uhrzeit.
        Und auch eine Adresse.
        Diese Adresse ist von einem Ort.
        Dieser Ort heißt: Wahl∙lokal.

Dann können Sie am 9. Juni 2024 mit der Wahl∙benachrichtigung in ein Wahl∙lokal in Ihrer Stadt gehen.

        Ein Wahl∙lokal ist ein öffentliches Gebäude.
        Zum Beispiel eine Schule.
        Die Menschen gehen zum Wählen in ein Wahl∙lokal.

In das Wahl∙lokal können Sie von 8 Uhr bis 18 Uhr gehen.

Mit der Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie im Wahl∙lokal einen Stimm∙zettel.

Sie haben Ihre Wahl∙benachrichtigung verloren?

Dann zeigen Sie im Wahl∙lokal Ihren Personal∙ausweis.

Oder ein anderes persönliches Dokument.

Zum Beispiel Ihren Reise∙pass.

Oder Ihren Führer∙schein.

So können die Wahl∙helfer Ihren Namen prüfen.

Und Ihnen auch ohne Wahl∙benachrichtigung einen Stimm∙zettel geben.

Wichtig:

Die Wahl ist geheim.

Mit dem Stimm∙zettel gehen Sie dann in eine Wahl∙kabine.

Dort können Sie den Stimm∙zettel ausfüllen.

Und niemand kann Sie beim Schreiben sehen.

Das ist sehr wichtig.

Bei der Wahl dürfen Sie auch keine Fotos machen.

Bei einer Wahl geben Sie Ihre Stimme ab.

Bei der Europa∙wahl können Sie nur 1 Stimme abgeben.

        Das heißt:
        Sie können auf dem Stimm∙zettel nur 1 Kreuz machen.

Auf der rechten Seite können Sie 1 Kreuz für 1 Partei machen.

        Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen.
        Jede Partei hat verschiedene politische Ziele.
        In Deutschland gibt es viele Parteien.

Sie geben auf der rechten Seite also Ihre Stimme an 1 Partei.

Beachten Sie:

Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.

Sie machen mehrere Kreuze?

Dann ist Ihr Stimm∙zettel ungültig.

Die Wahl∙helfer können Ihre Stimme für die Wahl dann nicht zählen.

        Das heißt:
        Sie haben nicht gewählt.

Sie dürfen auch keine anderen Wörter auf den Stimm∙zettel schreiben.

Ihr Stimm∙zettel darf auch nicht leer sein.

Auch dann ist Ihr Stimm∙zettel ungültig.

Sie haben Ihr Kreuz gemacht?

Dann falten Sie Ihren Stimm∙zettel.

Und werfen den Stimm∙zettel in die Wahl∙urne.

        Die Wahl∙urne ist ein Behälter für die ausgefüllten Stimm∙zettel.

Jetzt haben Sie gewählt.

Nach der Wahl zählen die Wahl∙helfer:

        So viele Stimmen haben die Parteien bekommen.

2. Mit der Brief∙wahl wählen

Sie können am 9. Juni 2024 nicht ins Wahl∙lokal gehen?

Sie sind zum Beispiel im Urlaub.

Oder Sie sind krank.

Dann können Sie auch schon vor der Wahl Ihre Stimme abgeben.

Das können Sie mit der Brief∙wahl machen.

        Bei der Brief∙wahl wählen Sie schon vor dem Wahl∙tag.
        Bei der Brief∙wahl wählen Sie per Brief.
        Dafür bekommen Sie bestimmte Unterlagen.
        Und Sie bekommen einen Wahl∙schein.
        Die Unterlagen müssen Sie dann per Post an das Wahl∙amt zurück∙schicken.
        So müssen Sie nicht zum Wahl∙amt gehen.
        Und Sie können trotzdem an der Europa∙wahl teil∙nehmen.

Mit der Wahl∙benachrichtigung können Sie die Brief∙wahl beantragen.

Den Antrag finden Sie auf der Rück∙seite von der Wahl∙benachrichtigung.

Sie müssen also die Rück∙seite von der Wahl∙benachrichtigung ausfüllen.

Sie können den Antrag beim Wahl∙amt abgeben.

Oder Sie schicken den Antrag per Post zurück.

Beachten Sie:

Sie müssen auf den Antrag eine Brief∙marke kleben.

Später bekommen Sie Ihre Wahl∙unterlagen per Post.

In den Wahl∙unterlagen ist auch der Stimm∙zettel.

Füllen Sie den Stimm∙zettel aus.

Auf der rechten Seite können Sie 1 Kreuz für 1 Partei machen.

Beachten Sie:

Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.

Sie machen mehrere Kreuze?

Dann ist Ihr Stimm∙zettel ungültig.

Die Wahl∙helfer können Ihre Stimme für die Wahl dann nicht zählen.

        Das heißt:
        Sie haben nicht gewählt.

Sie dürfen auch keine anderen Wörter auf den Stimm∙zettel schreiben.

Ihr Stimm∙zettel darf auch nicht leer sein.

Auch dann ist Ihr Stimm∙zettel ungültig.

Sie haben Ihre Kreuz gemacht?

Dann falten Sie Ihren Stimm∙zettel.

Und legen Sie den Stimm∙zettel in den Umschlag.

Und schicken die Unterlagen zurück.

Jetzt haben Sie gewählt.

Beachten Sie:

Die Unterlagen müssen bis zum 9. Juni um 18 Uhr beim Wahl∙lokal ankommen.

Ihre Unterlagen kommen nicht rechtzeitig an?

Dann können die Wahl∙helfer Ihre Stimme für die Wahl nicht zählen.

Und dann haben Sie nicht gewählt.

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