Fernwärmesatzung

Hannover baut Fernwärme aus

Zum Jahresbeginn ist die Fernwärmesatzung Hannover in Kraft getreten. Gleichzeitig startet enercity den beschleunigten Ausbau der Fernwärme im Satzungsgebiet. Gebäudeeigentümer*innen können Fernwärmeanschlüsse direkt bei enercity beantragen oder ihre Wärmeerzeugungsanlagen mittels Online-Antrag (Link: Fernwärme-Befreiungsantrag) im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover befreien lassen.

Einbau einer Fernwärmeleitung

Bürger-Service

Infoveranstaltung zur grünen Fernwärme

11.11.2024 bis 05.12.2024

Verschiedene Veranstaltungsorte in Hannover

Die Landeshauptstadt Hannover und Enercity informieren in acht Dialogveranstaltungen im Oktober, November und Dezember an unterschiedlichen Veranstaltungs...

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Fernwärmesatzungsgebiet

Das Satzungsgebiet erstreckt sich auf ausgewählte Quartiere mit dichter Bebauung in den Stadtbezirken Mitte, Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide, Buchholz-Kleefeld, Misburg-Anderten, Südstadt-Bult, Linden-Limmer, Herrenhausen-Stöcken sowie Nord.

Auf der Internetseite von enercity (externer Link) können Sie prüfen, ob Ihr Gebäude im Satzungsgebiet liegt.

 

enercity stellt Fernwärmeanschlüsse her

Anfragen zur Herstellung von Fernwärmeanschlüssen und den möglichen Anschlusszeitpunkten beantwortet enercity telefonisch unter (05 11) 4 30 - 23 32. Informationen, Preise und Versorgungsbedingungen zur Fernwärme finden Sie auf der Seite von enercity (externer Link)

 

Inkrafttreten der Fernwärmesatzung 

Eigentümer*innen mit Grundbesitz im Satzungsgebiet müssen seit dem 1. Januar 2023 beachten, dass die Verpflichtung zur Fernwärmeversorgung besteht, wenn ein Fernwärmeanschluss herstellbar ist und eine Heizung wesentlich geändert oder neu installiert werden soll.

Für vorhandene Heizsysteme gilt ein Bestandsschutz, sobald ein Befreiungsantrag mittels Online-Formular im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover gestellt ist (Link zum Online-Formular: Fernwärme-Befreiungsantrag).  Fragen zur Befreiung von Bestandsanlagen, neu zu installierenden und geplanten Heizungen im Satzungsgebiet sowie individuelle Vortragswünsche von Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen beantwortet die städtische Klimaschutzleitstelle telefonisch unter (05 11) 1 68 - 3 45 00 und per E-Mail unter 67.11.fernwaerme@hannover-stadt.de

Tipp für Personen ohne Internetanschluss: Nutzen Sie gern unser Angebot zur telefonischen Datenaufnahme: Sie beschreiben uns Ihr Heizsystem in einem Telefonat. Anschließend sendet Ihnen das Fernwärme-Team der Landeshauptstadt Hannover einen Brief mit den aufgenommenen Daten sowie Informationen zur Datenverarbeitung. Mit dem Einverständnis zum Datenschutz übernimmt das Fernwärme-Team das Ausfüllen des Online-Befreiungsantrages.

Mittwochs berät die Klimaschutzleitstelle im Rahmen einer Fernwärme-Sprechstunde in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr Bürger*innen mit erhöhtem Beratungsbedarf. Unter der genannten Telefonnummer und der E-Mailadresse können hierfür Termine vereinbart werden.

Häufig gestellte Fragen zur Fernwärmesatzung

 

Vorlagen und Informationen

 

Link zum Online-Formular

Fernwärme-Befreiungsantrag