Sicherheit zum Jahreswechsel
Feuerwerksverkauf startet: Stadt erinnert an Böllerverbot
Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk startet am 28. Dezember 2024. Die Stadt erinnert in diesem Zuge an die Regelungen rund um das Abbrennen von Feuerwerk.
Das neue Jahr mit bunten Lichtern und Knalleffekten zu begrüßen, ist für viele Menschen eine liebgewonnene Tradition: Der Verkauf von Silvester-Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 an Verbraucher*innen ist in diesem Jahr in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember gestattet. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Heuler, Batteriefeuerwerke und Bodenknallkörper mit einer bestimmten Maximalmenge an Schwarzpulver.
Feste Zeiträume zum "Böllern"
Um sicherzustellen, dass der Jahreswechsel für alle ein friedliches und unfallfreies Ereignis bleibt und nicht in der Notaufnahme endet, erinnert die Landeshauptstadt Hannover an die wichtigsten Sicherheitshinweise und rechtlichen Regelungen gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt, die Abschusszeiten sind gesetzlich streng geregelt: Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 erlaubt!
Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Zünden von Feuerwerkskörpern eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist grundsätzlich verboten.
Mindestalter beim Kauf von Feuerwerk
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese sind weniger gefährlich und dürfen in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Eltern sollten das entsprechende Prüfsiegel dennoch auch hier beachten und das Abfackeln beaufsichtigen.
Böllerverbotszone in der City
Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt Hannovers in der Silvesternacht verboten ist. Das Verbot gilt von Dienstag, 31. Dezember 2024, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung sowie die Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes. Im Vergleich zum vergangenen Jahr wurde die Verbotszone am Steintor geringfügig am Steintor erweitert. Hinzugekommen sind die Münzstraße, ein Teil der Goseriede sowie der Einmündungsbereich der Kurt-Schumacher-Straße. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird die Stadtverwaltung am 27. Dezember 2024 veröffentlichen.
Stadtverwaltung wünscht sich Mitarbeit der Gastronomie
„Wir möchten, dass alle in der Innenstadt eine schöne und stressfreie Silvesternacht erleben können. Das absolute Böllerverbot in der Innenstadt ist aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre leider erforderlich. Damit leisten wir unseren Teil zu mehr Sicherheit und Rücksicht“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat sowie Finanz- und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover. „Zugleich appellieren wir an die Feiernden: Gemeinsam können wir den Jahreswechsel zu einem Fest für alle machen – laut vor allem durch Freude und Geselligkeit. Und wir wünschen uns von den Gastronom*innen, dass sie ihre Gäste über die ‚Spielregeln‘ informieren und darauf achten, dass keine fliegenden Überraschungen die Party trüben. Wenn alle Beteiligten die Regeln beachten und Rücksicht nehmen, steht einem unvergesslichen Jahreswechsel nichts im Wege. Die Stadtverwaltung wünscht allen Menschen in Hannover ein frohes und sicheres Silvester 2024/2025!“
Ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung zum Mitführ-/Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen Silvester 24/25
für die Kategorien F2, F3, F4 sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände i.S.d.SprengG in Teilen der Innenstadt Hannovers
FAQ zur Sicherheit im Umgang mit Feuerwerk
Welches Feuerwerk ist sicher?
Generell gilt: Nur zertifiziertes Feuerwerk benutzen. Das sind Produkte mit einer CE-Kennzeichnung und der deutschen Registriernummer.
Auf was muss man beim Böllern achten?
Auf jeden Fall immer genügend Abstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen halten und das Feuerwerk nicht gezielt gegen diese richten.
Was ist mit selbstgebauten Böllern?
Selbstgebaute oder manipulierte Feuerwerkskörper sind extrem gefährlich und deshalb verboten!
Wie können Kinder und Tiere geschützt werden?
Feuerwerkskörper von Kindern fernhalten und kinderfreundliche Alternativen verwenden, Augen und Ohren schützen – schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen. Für Haus- und Wildtiere in der Nachbarschaft kann Silvesterfeuerwerk großen Stress auslösen.
Was lässt sich für die Sicherheit von Eigentum tun?
Um die Brandgefahr zu mindern und zu verhindern, dass Feuerwerk in die eigene Wohnung fliegt, sollten sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore rechtzeitig geschlossen werden. Außerdem ist es ratsam, brennbare Gegenstände vom Balkon zu entfernen.
Sollten Feuerwerksreste einfach liegen gelassen werden?
Ausgebrannte Feuerwerksreste sollten eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Auch der Umwelt zuliebe.
Was gibt es sonst zu beachten?
Wichtig ist vor allem: Alkohol und Feuerwerk sind eine schlechte Kombination - also niemals unter Alkoholeinfluss Feuerwerk zünden! Erst knallen, dann feiern.