Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern wird in Hannovers Innenstadt auch zum anstehenden Jahreswechsel 2024/2025 verboten sein. Zur Einhaltung dieser Regelung unterstützt die Stadtverwaltung die Polizeidirektion Hannover erstmals durch Einsatz des städtischen Ordnungsdienstes.
Neben der erstmaligen Beteiligung des Ordnungsdienstes als Unterstützung für die Polizeidirektion Hannover gibt es eine weitere Neuerung: die Bars und Clubs werden in der Zeit vor Silvester gezielt über das "Böllerverbot" in der City informiert. Daneben verändert sich der räumliche Geltungsbereich dieser Regelung geringfügig im Bereich Steintor.
Eine stressfreie Nacht durch gute Zusammenarbeit
„Wir alle wünschen uns eine fröhliche und gleichzeitig sichere Silvesternacht. Das Böllerverbot in der Innenstadt leistet einen Beitrag dazu und hat sich in den vergangenen Jahren bewährt“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat sowie Finanz- und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover. „Um die Regelung noch besser durchzusetzen und damit allen Feiernden eine stressfreie Nacht zu ermöglichen, ist es uns wichtig, die Polizei in diesem Jahr mit eigenen Kräften zu unterstützen. Zudem wollen wir die Gastwirt*innen sensibilisieren und bitten, dass sie ihre Gäste über die Böllerregeln informieren.“ Von der Ohe dankt schon jetzt allen Einsatzkräften, die in der Silvesternacht arbeiten, sowie den Beschäftigten der Stadtreinigung von aha, die am Neujahrstag für saubere Straßen sorgen. „Wir freuen uns auf eine schöne Silvesternacht mit umsichtigen Feiernden“, so Hannovers Ordnungsdezernent abschließend.
„Wie jedes Jahr wird auch dieses Jahr die Silvesternacht durch Einsatzkräfte begleitet. Es ist wichtig, die Feuerwerksverbotszonen unbedingt zu beachten, damit wir alle friedlich feiern können“, mahnt Thorsten Massinger, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover. „Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover werden wir konsequent gegen Verstöße vorgehen und diese ahnden. Das Ausmaß der Gewalt, welches wir in den letzten Jahren, insbesondere auch gegen Rettungs- und Einsatzkräfte beobachtet haben, ist erschreckend. Die Polizei wird diese nicht tolerieren und entschlossen gegen sie vorgehen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass manche Menschen Gewalttätigkeiten einem friedlichen Fest vorziehen“, stellt Massinger klar und verdeutlicht: „Wir appellieren an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, dieses Jahr Rücksicht zu nehmen und wünschen allen einen schönen und sicheren Jahreswechsel.“
Verbotszone auf zwei Straßenachsen
Das „Böllerverbot“ umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Es gilt von Dienstag, 31. Dezember 2024, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor. Sie umfasst ebenso die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung sowie die Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes. Im Vergleich zum vergangenen Jahr wurde die Verbotszone am Steintor geringfügig am Steintor erweitert. Hinzugekommen sind die Münzstraße, ein Teil der Goseriede sowie der Einmündungsbereich der Kurt-Schumacher-Straße.
Eine entsprechende ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung veröffentlicht die Stadt wie in den Vorjahren wenige Tage vor Silvester. Bereits im Vorfeld informiert die Stadt umfangreich über die Regelungen, unter anderem über Internet, Social Media, Aushänge und Flyer. Zudem werden die Gastronomiebetriebe am Steintor von der Stadtverwaltung kontaktiert, um über die „Böllerbestimmungen“ am Silvestertag zu informieren.
Am Rand der Verbotszone werden am Silvestertag Müllcontainer zur Entsorgung von Pyrotechnik aufgestellt. Die Kontrollen und die Durchsetzung des Verbotes übernehmen Mitarbeitende des städtischen Ordnungsdienstes der Landeshauptstadt Hannover sowie zahlreiche Polizeibeamt*innen. Am Silvestertag selbst werden die eingesetzten städtischen Ordnungskräfte schon am Nachmittag und somit vor Beginn des Verbots in der City die Passant*innen über die geltenden Regelungen informieren und gegebenenfalls Fragen vor Ort beantworten.
Feuerwerksverbot in der Innenstadt seit 2018
Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover waren 2018 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den Silvesternächten erforderlich sei, ein Feuerwerksverbot für die City zu erlassen. Immer wieder war es zuvor im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet.
Generelle Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist gesetzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieser zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer an Silvester gegen das Böllerverbot verstößt, muss in der Regel mit einer Geldbuße rechnen, diese ist vom Einzelfall abhängig, in der Regel sind 200 Euro vorgesehen, die nach Lage der konkreten Umstände auch höher ausfallen kann. Das bundesweit gültige Sprengstoffgesetz erlaubt sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist stadtweit kraft Gesetzes verboten und wird ebenfalls geahndet.