Im Arbeitsgebiet Tageseinrichtungen werden die nachstehend aufgeführten Aufgaben bearbeitet:
- Berechnung von Betreuungsentgelten nach der Entgeltregelung für Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft, für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, Elterninitiativen und kleine Kindertagesstätten
- Einziehung der festgesetzten Betreuungsentgelte in den städtischen Kindertagesstätten
- Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere Jugendhilfeträger
- Abrechnung der ausgefallenen Betreuungsentgelten für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft sowie Elterninitiativen und kleinen Kindertagesstätten
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