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Kommunale Hochschule

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Die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen gehört mit jährlich rund 1.500 Studierenden zu den deutschlandweit größten Hochschulen für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Träger ist das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. als zentrale Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung der Kommunalverwaltungen.

Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen

Träger der staatlich anerkannten Hochschule ist das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI), dessen Mitglieder die Mehrheit der Gemeinden, Landkreise und Städte in Niedersachsen sind.

Wechsel zwischen Fachstudien und berufspraktischen Phasen

Derzeit bietet die Kommunale Hochschule zwei Bachelor-Studiengänge an: "Allgemeine Verwaltung/Public Administration" und "Verwaltungsbetriebswirtschaft/Public Management". Im Studiengang "Allgemeine Verwaltung" liegt der Schwerpunkt der Studieninhalte in der Vermittlung rechtswissenschaftlicher Fähigkeiten mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht. Der Studiengang "Verwaltungsbetriebswirtschaft" enthält dagegen einen höheren Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre.

Einmalig in Niedersachsen ist die Ausgestaltung der engen Verzahnung beider Studiengänge mit der Praxis: Die typische Studieneinteilung in Sommer- und Wintersemestern ist durchbrochen. An ihrer Stelle steht eine wechselnde Abfolge zwischen Fachstudien an der Hochschule (24 Monate) und berufspraktischen Studienzeiten in den jeweiligen Einstellungsbehörden (12 Monate).

Die Vermittlung von Fachkompetenz, Ressourcenbewusstsein sowie sozialen und kommunikativen Qualifikationen wird gefördert von dem Anspruch, den Wandlungsprozess der Kommunen in Niedersachsen zu serviceorientierten Dienstleistungsunternehmen richtungweisend zu unterstützen.

Studium wird finanziert

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz ein Anwärter-, Ausbildungs- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Die Studierenden sind also zugleich Inspektoranwärter/-innen bzw. Beschäftigte im öffentlichen Dienst, deren Studium in aller Regel von der jeweiligen Einstellungsbehörde finanziert wird. Sie erhalten zumeist Anwärtergrundbezüge bzw. ein vergleichbares Entgelt. Einstellungsbehörde kann jede Gemeinde, Stadt oder Region, jeder Landkreis sowie jede andere Institution in Niedersachsen sein, die kommunale Aufgaben, insbesondere Verwaltungstätigkeiten nichttechnischer Art, ausübt.

Studierende erwerben Bachelor of Arts

Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen wird der akademische Grad Bachelor of Arts verliehen. Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten entspricht dem gesamten Aufgabenspektrum der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Kommunen in Niedersachsen.

Die verbeamteten Absolventen erhalten darüber hinaus die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste. Die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung für die Absolventen im Ausbildung- bzw. Beschäftigtenverhältnis richtet sich nach den Regelungen der Nds. Laufbahnverordnung (NLVO). Derzeit wird die Laufbahnbefähigung nach zweijähriger beruflicher Tätigkeit zuerkannt (§ 25 NLVO).

Filme der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen

Weitere nützliche Informationen zum Studien- und Forschungsalltag zeigt die Kommunale Hochschule multimedial unter wissen.hannover.de.