Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wird in Deutschland ab 2015 jährlich am 20. Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung gedacht. Mit dem Datum knüpft die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitert das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen.
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handelt es sich bei einem Flüchtling um eine Person, die sich "[…] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will."
Der Gedenktag Flucht und Vertreibung soll über historische und aktuelle Situationen informieren, in denen Menschen ihre Heimat verlassen mussten. Das Gedenken wird in Hannover durch die Städtische Erinnerungskultur betreut. Im Jahr 2015 hielt Oskar Negt einen programmatischen Vortrag und eine Podiumsdiskussion thematisierte beispielhaft, wie auch in der heutigen Situation Hilfe angeboten und eine würdevolle "Willkommenskultur" gelebt werden kann.
Zeit und Ort sowie weitere Informationen zur jährlichen Gedenkveranstaltung entnehmen Sie bitte unseren Ankündigungen in der Presse oder auf unserer Webseite unter: