Am 6. Februar 1876 trat das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ in Kraft. Laut Stadtchronik wurde in Hannover schon zwei Jahre zuvor ein Standesamt eingerichtet.
Das Standesamt hat die Aufgabe, Änderungen des Personenstandes, also Geburt, Heirat, Ehescheidung und Tod zu registrieren und zu archivieren. Diese Dokumentation wird als Standesamtsregister, Standesamtliche Aufzeichnungen, Zivilstandsregister oder Personenstandsregister bezeichnet. In Deutschland wurden Standesämter erst nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1876 flächendeckend eingeführt. Ab dann waren Standesämter in allen Teilen des Reiches verbindlich vorgeschrieben. Für ältere Informationen muss man auf Kirchenbücher zurückgreifen.
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Standesamtliche Trauungen und Hochzeitsfotos in den Herrenhäuser Gärten.
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