Nicht nur am Ihmeufer duftet es an warmen Tagen wieder nach Bratwürstchen und Grillfleisch. Wo ist das Grillen in Hannover möglich?
Grillen mit Rücksicht
Geregelt ist die Grillerlaubnis in der „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (SOG-VO). Danach ist das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Hannover unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen geduldet. Dabei ist
ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Grillgeräten zu verwenden,
der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen aufzustellen und zu betreiben
die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.
in Wäldern (siehe Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung/NWaldLG) sowie in Gartendenkmalen (z.B. Maschpark, Großer Garten, Berggarten) und in den Landschaftsschutzgebieten
Eine Übersicht der unter Denkmalschutz stehenden Anlagen gibt es hier.
Im Gartenfriedhof und in Teilen des Von-Alten-Garten ist das Grillen ebenfalls verboten. Dort stehen wie in allen Gartendenkmälern entsprechende Hinweisschilder.
Wer ganz sicher gehen will, kann sich beim Bürger-Service im Fachbereich Umwelt & Stadtgrün erkundigen, ob das Grillen am gewünschten Ort zulässig ist (Tel.: 0511 / 168 – 43801, E-Mail: umweltkommunikation@hannover-stadt.de)