Weihnachten und Neujahr

Seelzer Stadt­- und Schul­bi­blio­thek blei­ben rund um die Feier­tage ge­schlossen

Aufgrund der Feiertage bleibt die Stadtbibliothek Seelze rund um Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Freitag, 3. Januar, geschlossen.

Am 26. Juni öffnen die Stadtbibliotheken erst um 14 Uhr – einzig in Döhren und in der List bleiben die Türen den ganzen Tag geschlossen

Letzter Öffnungstag der Stadtbibliothek ist in diesem Jahr somit am Freitag, 20. Dezember. Erster Öffnungstag zur Ausleihe sowie zur Rückgabe von Büchern, Spielen und vielen weiteren Medien im neuen Jahr ist am Montag, 6. Januar.

Falls Inhaberinnen und Inhabern eines gültigen Bibliotheksausweises in dieser Zeit der Lesestoff ausgehen sollte, lohnt sich ein Blick in den Katalog der Stadtbibliothek. Dort erhalten sie sowohl einen Überblick über den Medienbestand der Bibliothek als auch direkten Zugriff auf eBooks, eAudios, eMagazines und ePapers zum sofortigen Downloaden. So können alle Interessierten bequem von Zuhause neue Lektüren sowie Hörbücher finden.

Die Stadtbibliothek Seelze, Goethestraße 1, ist in der Regel montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek unter Telefon (05137) 94559 erreichbar.

Für die Dauer der Weihnachtsferien von Montag, 23. Dezember, bis Sonnabend, 4. Januar, ist zudem die Schulbibliothek im Georg-Büchner-Gymnasium (GBG), Hirtenweg 22, in Letter geschlossen.

Letzter Tag für die Ausleihe und Rückgabe von Medien ist dort daher ebenfalls am Freitag, 20. Dezember. Die Schulbibliothek ist im neuen Jahr wieder ab Montag, 6. Januar, jeweils montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die Beschäftigten der Schulbibliothek sind unter Telefon (0511) 400398135 erreichbar.

Die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek Seelze und der Schulbibliothek im GBG verlängern alle entliehenen Medien für die Dauer der Schließzeiten eigenständig, so dass für diesen Zeitraum keine Säumnis- und Mahngebühren anfallen werden.

(Veröffentlicht am 16. Dezember 2024)