Vermietung
Wenn Sie sich für eine Anmietung im Stadtteilzentrum Lister Turm interessieren, setzen Sie sich bitte mit unserem Betriebs- & Serviceteam in Verbindung — die Kolleg*innen beraten Sie gerne.
Tel. 0511 168 42402, i.d.R. erreichbar Mon. - Fr. 9 - 21 Uhr. Oder per Mail unter stadtteilzentrum-lister-turm@hannover-stadt.de.
Räume & Zusätzliches
Das Stadtteilzentrum bietet Räume in verschiedenen Größen und mit unterschiedlicher Ausstattung, darunter:
- Eine Mikrofonanlage ist im Saal vorhanden.
- Tafeln/Whiteboards können Sie in den Tagungsräumen nutzen.
- Videobeamer, TV/DVD, Overheadprojektor, Flipcharts, Moderationskoffer, Kassettengeräte oder CD-Spieler können gegen ein Entgelt geliehen werden.
Für alle Veranstaltungen bietet die Gastronomie im Haus eine Versorgung mit Speisen und Getränken. Eine Selbstversorgung ist nicht möglich — die gastronomische Versorgung aller Veranstaltungen im Haus ist vertraglich dem Restaurant "Pharos" zugesichert.
Kosten
Die Mietkosten richten sich nach der vom Rat der Stadt Hannover beschlossenen "Miet- und Benutzungsordnung" und sind nach Nutzergruppen preislich gestaffelt. Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten am Ende dieser Seite.
Einige Beispiele:
Gruppenraum für 20 Personen, Mietdauer 3 Stunden:
- Für nichtkommerzielle Mieter: 11,10 €
- Für sonstige Mieter: 42,00 €
Saal für 200 Personen, Mietdauer drei Stunden:
- Für nichtkommerzielle Mieter: 130,50 €
- Für sonstige Veranstalter: 423,00 €
Interesse?
Wenn Sie sich für eine Anmietung im Stadtteilzentrum Lister Turm interessieren, setzen Sie sich bitte mit unserem Betriebs- & Serviceteam in Verbindung — die Kolleg*innen beraten Sie gerne.
Tel. 0511 168 42402, i.d.R. erreichbar Mon. - Fr. 9 - 21 Uhr. Oder per Mail unter stadtteilzentrum-lister-turm@hannover-stadt.de.
Miet- und Benutzungsordnung der Stadtteilkultureinrichtungen
Miet- und Benutzungsordnung für die kommunalen kulturellen Einrichtungen - gültig seit 1.1.2014
Anlage Preisliste zu den Miet- und Benutzungsbedingungen
Die Preise als Übersicht für Sie zur Kenntnis