Landeshauptstadt Hannover
Sporthallenanmietung für Schulferien
In den Weihnachtsferien, Winter-/Zeugnisferien, Himmelfahrtsferien und Pfingstferien sowie an gesetzlichen Feiertagen finden keine Nutzungen statt.
Ausgenommen von der Sporthallenöffnung in den Schulferien sind die Sporthallen der Region Hannover, die bereits ab dem letzten Schultag vor den Schulferien nicht mehr genutzt werden können.
Die Liste der in den Ferien geöffneten Schulsporthallen und besonderen Bedingungen der Anmietung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Ferienanschreiben.
Ferienanschreiben 2024
Informationen zur Anmietung von Schulsporthallen und Schulsportplätzen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2024.
Mietantrag für einzelterminliche Sporthallennutzung
Antrag auf Abschluss eines Mietvertrages zur einzelterminlichen Sporthallennutzung.
Miet- und Benutzungsbedingungen
Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover
Betriebskostenzuschüsse (Mietsätze) für Sporthallenanmietung
Anlage: Betriebskostenzuschuss für schulische Sport-, Turn- und Gymnastikhallen der Landeshauptstadt Hannover
Sporthallenordnung
für alle Nutzer*innen schulischer Sporthallen der Landeshauptstadt Hannover.