Landeshauptstadt Hannover
Sporthallenanmietung für Schulferien
In den Weihnachtsferien, Winter-/Zeugnisferien, Himmelfahrtsferien und Pfingstferien sowie an gesetzlichen Feiertagen finden keine Nutzungen statt.
Ausgenommen von der Sporthallenöffnung in den Schulferien sind die Sporthallen der Region Hannover, die bereits ab dem letzten Schultag vor den Schulferien nicht mehr genutzt werden können.
Die Liste der in den Ferien geöffneten Schulsporthallen und besonderen Bedingungen der Anmietung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Ferienanschreiben.
Ferienanschreiben 2025
Informationen zur Anmietung von Schulsporthallen und Schulsportplätzen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2025.
Dateityp: pdf Größe: 144,97 kB
Mietantrag für einzelterminliche Sporthallennutzung
Antrag auf Abschluss eines Mietvertrages zur einzelterminlichen Sporthallennutzung.
Dateityp: pdf Größe: 332,99 kB