Sportvereine mit Sportgrundstücken

Bewässerungsverbot im Sommer 2024

Als Kommune der Region Hannover gilt die Allgemeinverfügung „Klimaangepasste Bewässerung in der Region Hannover“ vom 22.05.2024 entsprechend für das Stadtgebiet Hannover und insbesondere für alle Sportvereine mit Sportgrundstücken.

Wir bitten um besondere Beachtung des Bewässerungsverbots im Sommer zwischen dem 01.06. und 30.09. jeden Jahres jeweils zwischen 11:00 und 17:00 Uhr ab Erreichen einer Temperatur von 27° Celsuis an der Messstation vom Deutschen Wetterdienst in Langenhagen.

Gleichzeitig lässt die Allgemeinverfügung Ausnahmen wie z.B. Wässern mit aufgefangenem Regenwasser zu. Daher fördert die Region Hannover (und die Landeshauptstadt Hannover zusammen mit dem StadtSportBund Hannover) bei Sportvereinen u.a. die Anschaffung und Installation von Regenwasserzisternen oder Unterflurbewässerungsanlagen, die nachts Sportflächen bewässern können.

Das umfangreiche Förderprogramm der Region Hannover „Klimafolgenanpassung“ , das Formular zur finanziellen Projektförderung und weitere Details finden Sie hier:

Förderprogramm

Richtlinie Klimafolgenanpassung

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

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