Nach Ziffer 8 der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ bestehen folgende Fördermöglichkeiten für den Leistungssport:
- Übernachtungskosten zur Teilnahme an Endrunden von Deutschen Meisterschaften für Spieler/-innen bis zum 27.Lebensjahr (keine Trainer- und Betreuerkosten) bis zur maximalen Höhe von 15,00 € je Nacht und Person. Bitte beachten Sie, dass Übernachtungskosten für Wettkämpfe nach Punkt 8.2 und 8.3 nicht förderfähig sind.
- Kosten für den Einsatz von Transportfahrzeugen einschl. Anhänger (z.B. für Boote, Segelflugzeuge) in Höhe von 0,10 €/km einfache Fahrt (keine Fahrtkosten für Sportler/-innen).
- Fahrtkosten für Mannschaften (nur Spieler/-innen), die an Wettkämpfen der höchsten oder zweithöchsten Spielklasse auf Bundesebene teilnehmen (z.B. 1. oder 2. Bundesliga), vorausgesetzt, dass unter der jeweiligen Spielklasse noch mindestens zwei weitere Spielklassen existieren.
- Fahrtkosten von Spieler/-innen bis zum 27.Lebensjahr zur Teilnahme an internationalen Meisterschaften, insoweit eine Qualifikation erforderlich ist (z.B. Europameisterschaften und Weltmeisterschaften). Offene internationale Meisterschaften, Vorbereitungswettkämpfe und Trainingslager sind nicht förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass die Zuschussanträge für das laufende Jahr grundsätzlich bis zum 15.10. d.J. bei uns einzureichen sind. Erst danach erfolgt insgesamt eine Berechnung und Auszahlung der Zuwendungen. Gerne können Sie alle Unterlagen bei uns einreichen, sobald Ihnen diese vollständig vorliegen.
Zu spät eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden, auch nicht im folgenden Jahr.
Ausnahme: Findet die Meisterschaft/der Bundesligawettkampf erst nach dem 01.09. d.J. statt, kann ein Zuschussantrag auch noch nach dem 15.10. d.J. gestellt werden. Diese Anträge werden in der Abrechnung des folgenden Jahres (Frist 15.10.) berücksichtigt.
Die Höhe der Zuwendungen für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und der Zuwendungen für Mannschaften in den höchsten deutschen Klasse ist auch von den für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der antragstellenden Vereine abhängig.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Zuwendungen gemäß Punkt 8.3 nur gewährt werden können, wenn nach Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß Punkt 8.1 und 8.2 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Antragsformulare, die alle notwendigen Angaben enthalten und zur Vereinfachung genutzt werden sollten, können bei uns angefordert werden. Wir bitten Sie, dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Diesbezüglich verweisen wir auf das Merkblatt „Hinweise zur Beantragung von Zuwendungen zur Förderung des Leistungssports“, das am Seitenende als Download hinterlegt ist.