Allgemeines
In einem Reihengrab ist nur eine einzige Beisetzung möglich. Die Ruhezeit für die Beisetzungen beträgt 20 Jahre, mit Ausnahme der Beisetzung in der Abteilung für Tot- und Frühgeburten. Hier beträgt die Ruhefrist 10 Jahre. Während dieser Zeit unterhalten die Angehörigen die Grabstätte.
Weitere Informationen, z. B. zur Grabgestaltung, zu den Maßen von Gräbern sowie zu den Öffnungszeiten, haben wir für Sie in der nachfolgenden Datei zusammengefasst: