Generalpächter der städtischen Kleingartenflächen ist der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V., mit dem die Stadt im Generalpachtvertrag den Pachtzins auf 0,3623 € pro m² und Jahr festgeschrieben hat.
Für den*die Pächter*in einer Kleingartenparzelle kommen dann, abhängig vom Verein, für die Pacht noch Zuschläge hinzu, wie z. B. für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Flächen, Haftpflichtversicherung oder Elt-Anschlüsse.
Die Kündigung von Kleingärten ist von Seiten des Verpächters nur unter ganz bestimmten, in den §§ 8 und 9 BKleingG (Bundeskleingartengesetz) genannten Voraussetzungen möglich. Pächter*innen können bis zum dritten Werktag im August mit Wirkung zum 30. November des Jahres kündigen.