Ausländerbehörde der Region Hannover

Studieren in der Region Hannover

Die hannoverschen Hochschulen bieten ausländischen Staatsangehörigen, die in Deutschland studieren möchten, mit ihrem Studienangebot vielseitige Chancen, um deren Wunsch nach einem höherwertigen Aus- bzw. Weiterbildungsabschluss gerecht zu werden.

So profitieren derzeit über 50.200 Studierende an den hannoverschen Hochschulen von einem breit aufgestellten Fächerspektrum z. B. in den Bereichen Geistes- und Sprachwissenschaften, Jura, Technik- und Wirtschaftswissenschaften, Human- oder Tiermedizin, Musik, Theater, Medien und Sozialwesen.

Nähere Informationen zu den Profilen der Hochschulen und deren Studienangebot  erhalten Sie hierzu u. a. auf den Homepages:

Leibniz Universität Hannover (Uni)
Hochschule Hannover (HsH)
Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH)

Sollten Sie demnach an einem Studium in Deutschland und insbesondere in der Region Hannover interessiert sein, beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise. Diese gelten auch, wenn Sie Ihre Aus- bzw. Fortbildung an einer vergleichbaren Ausbildungsstätte oder an einer Berufsakademie durchführen wollen.

Das gilt jedoch nicht, sofern Sie im Bundesgebiet nur an einem Abend-, Wochenend- oder Fernstudium teilnehmen möchten. Für ein solches Studium wird ein Aufenthalt für das Bundesgebiet nicht gewährt.

Ebenso kann Ihnen im Rahmen des Studiumaufenthaltes die Möglichkeit eingeräumt werden, vorab an studienvorbereitenden Sprachkursen teilzunehmen sowie ein Studienkolleg zu besuchen. Die Höchstdauer, studienvorbereitende Maßnahmen wahrzunehmen, ist dabei auf max. 2 Jahre begrenzt. Die allgemeinen schulischen Voraussetzungen für die Aufnahme des beabsichtigten Studiums können grundsätzlich aber nicht im Bundesgebiet nachgeholt werden.

Einreise und Aufenthalt

Als ausländische/r Staatsangehörige/r, die/der sich in Deutschland ausschließlich zu Studienzwecken aufhalten will, benötigen Sie für Ihre Einreise ein entsprechendes nationales Visum, welches nach Ihrer Einreise auf Antrag in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt wird. Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten abweichende Regelungen. Darüber hinaus können Staatsangehörige der Länder Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika bei einem geplanten Studienaufenthalt ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb von drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das nationale Visum ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in dem Land zu beantragen, in dem Ihr ständiger Wohnsitz besteht; die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren zukünftigen Wohnsitz im Bundesgebiet zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Dabei beachten Sie bitte deren jeweilige Web-Seiten.

Wichtig!

Ausländern, die ein Studium oder eine Promotion in Deutschland aufnehmen oder einen Forschungs- bzw. gastwissenschaftlichen Aufenthalt absolvieren möchten, wird dringend davon abgeraten, mit einem Schengen-Visum ins Bundesgebiet einzureisen. Denn das Visum kann grundsätzlich nicht verlängert oder zu einer Aufenthaltserlaubnis umgeschrieben werden, ganz gleich für welchen kurzzeitigen Aufenthaltszweck dieses erteilt wurde (touristischer Aufenthalt, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt).

Als Voraussetzung für die Erlangung des Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel

  • die Vorlage des Zulassungsbescheides der Hochschule oder eines Studienkollegs,
  • ein Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhalts während der Studienzeit,
  • ein Krankenversicherungsnachweis sowie
  • ein Nachweis über Kenntnisse in der Ausbildungssprache

erforderlich.

Der Zulassungsbescheid kann dabei ersetzt werden durch eine Studienplatzvormerkung der Bildungseinrichtung, eine Bewerberbestätigung oder eine Bescheinigung der Hochschule oder des Studienkollegs, aus der sich ergibt, dass für die Entscheidung über den Zulassungsantrag die persönliche Anwesenheit des Ausländers am Hochschulort erforderlich ist. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass der Zulassungsantrag des Bewerbers geprüft worden ist und eine begründete Aussicht auf eine Zulassung besteht,

Sind die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung bereits berücksichtigt worden oder sollen sie durch studienvorbereitende Maßnahmen erworben werden, ist der Nachweis über die Sprachkenntnisse entbehrlich.

Haben Sie noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder einem Studienkolleg, dann beantragen Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung. Damit wird Ihnen ermöglicht, eine Hochschule Ihrer Wahl zu finden und die Voraussetzung für die Zulassung zu schaffen. Anstatt der Zulassung müssen Sie dann eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen. Das ist ein Schulabschluss, der dem deutschen Abitur entspricht und Sie für ein Studium qualifiziert

Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) auf der Seite Infos für Ausländer/ 10 Schritte nach Deutschland und aus dem Informationsblatt Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern [PDF]

Nach dem Studium in Deutschland arbeiten

Hochschulabsolventen, die nach dem Studium in Deutschland arbeiten möchten, können für bis zu 18 Monate eine zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines ihrem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatzes erhalten. Die Finanzierung des Lebensunterhalts während dieser Zeit einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes muss dabei gewährleistet sein. Hierfür wird Ihnen als Unterstützung die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.

Wichtige Hinweise zu den Regelungen des Aufenthaltsrechts und der Arbeitsaufnahme finden Sie auch im Internetportal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW) auf der Seite In Deutschland bleiben.

Stellenanzeigen für Hochschulabsoventen finden Sie bei der Agentur für Arbeit, in Online-Stellenmärken sowie in (überregionalen) Zeitungen und in Fachzeitschriften.

Der Career Service der Leibniz Universität Hannover und das Career Center der Hochschule Hannover sind Absolventen beim Übergang vom Studium in den Beruf behilflich

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Das Studentenwerk-Hannover bietet eine Menge weitere Informationen für Studierende aus dem Ausland, die in Hannover studieren möchten oder bereits hier studieren.