EU-Bürger*innen haben ein Recht auf Freizügigkeit. Sie können sich vom Grundsatz her ohne besondere Erlaubnis in Deutschland aufhalten und hier arbeiten. Es ist keine Aufenthaltskarte nötig, um dies nachzuweisen. Nur wenn ein*e Unionsbürger*in nicht über ausreichende Existenzmittel für sich und seine/ihre Familienangehörigen verfügt, und auch nicht erwerbstätig ist und sich nicht auf Arbeitssuche befindet, kann er oder sie die Freizügigkeit verlieren. Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern, die aus anderen Staaten außerhalb der europäischen Union kommen, müssen ihre Freizügigkeit jedoch durch eine Aufenthaltskarte nachweisen.
Um einen Termin zur Prüfung der Aufenthaltskarte zu vereinbaren, schreiben Sie uns in diesem Fall bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.