In der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) erarbeiten wir mit Euch all das, was Ihr für eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule braucht.
Neue SVA-Kurse beginnen jeweils zum Schuljahresanfang nach den Sommerferien. Die Kurse laufen über den Zeitraum eines Schuljahres, wobei die Schulferien unterrichtsfrei sind.
Nach einer bestandenen Zwischenprüfung zum Ende des Schuljahres ist eine Verlängerung der SVA in das nächste Schuljahr möglich.
Die SVA kann insgesamt sechs Jahre in Anspruch genommen werden, so dass sich in vielen Fällen eine Anmeldung bereits im Alter von 13 oder 14 Jahren anbietet.
Wir beraten hier gerne im Einzelfall.
Anforderungen für die Aufnahme in die SVA
Hauptfach: Instrumentaler oder vokaler Vortrag von zwei Werken aus unterschiedlichen Stilrichtungen (zusammen maximal 10 Min.)
Nebenfach: Ein Werk oder Werkausschnitt (etwa 3 Min.)
Gehörbildung: Hören von Dreiklängen (Akkordtypen bestimmen), Nachsingen einer kurzen Melodie und Benennen ihrer Töne
Rhythmus: Einen kurzen Rhythmus nachklopfen und Notenwerte bestimmen.
Bitte denkt bei dem Instrumental- oder Vokal-Vortrag an eine mögliche instrumentale Begleitung; diese kann von Euch mitgebracht werden. Wir können aber auch eine Klavier-Begleitung stellen, wenn uns ein entsprechender Wunsch rechtzeitig mitgeteilt wird.
- Die regelmäßige Teilnahme an einer Kursstunde Theorie/Gehörbildung einmal wöchentlich
- Vorspiel/Bühnen-Training im Haupt- und Nebenfach (Teilnahme an öffentlichen Konzerten und an internen Feedback-Vorspielen vor einer Kommission)
- Ensemble-Erfahrung durch die Teilnahme an Kammermusik/Combo/Bigband/Orchester/Chor
- Regelmäßiger fachlicher Austausch unter den SVA-Teilnehmenden
SVA-Termine für 2024
SVA-Anmeldeschluss: Freitag, 02.05.2025
SVA-Aufnahme-/Zwischenprüfungen: Samstag, 24.05.2025 und Sonntag, 25.05.20245
Anfragen zur SVA richtet Ihr / richten Sie bitte an Andreas Bürgel, Fachleitung SVA
Andreas Bürgel
Andreas.Buergel@Hannover-Stadt.de
Telefon: 0511-168-44282
Michaela von Pilsach
Tatjana Prelevic
Johannes Klose
Für Schüler*innen der Musikschule der Landeshauptstadt Hannover im Grundbetrag II enthalten. Für Neuanmeldungen fällt der jährliche Grundbetrag von € 132,- an, fällig in monatlichen Raten zu je € 11,-