Die Region Hannover ist für die Bearbeitung eines Antrages zuständig, wenn
beide Eltern im Bereich der Region Hannover (Stadt Hannover und Umlandgemeinden) wohnen und mit dem Hauptwohnsitz gemeldet oder nur noch ein Elternteil lebt, dieser hier wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder Sie ein Kolleg, eine Berufsoberschule oder ein Abendgymnasium in der Region Hannover besuchen. Das BAföG-Amt, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, bearbeitet den Antrag,
wenn Sie verheiratet sind oder waren oder wenn die Eltern verstorben sind oder wenn das Sorgerecht bis zu Volljährigkeit nicht bei den Eltern lag oder wenn die Eltern in verschiedenen Orten (außerhalb der Region Hannover) wohnen. Versehentlich bei der Region Hannover eingereichte Anträge werden an das zuständige Amt weitergeleitet.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Allgemeinbildende Schule ab Klasse 10
Schüler-BAföG für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
FOS - keine Ausbildung vorausgesetzt
Schüler-BAföG für den Besuch einer Fachoberschule mit Klasse 11 und 12, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
BFS ohne Berufsabschluss
Schüler-BAföG für den Besuch einer Berufsfachschule, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
BFS und FS mit Berufsabschluss
Schüler-BAföG für den Besuch einer Berufsfachschule oder Fachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und an der nach mindestens 2 Ja...
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
FS und FOS - Ausbildung vorausgesetzt
Schüler-BAföG für den Besuch einer Fachschule oder Fachoberschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Abendgymnasium, Berufsoberschule, Kolleg
Schüler-BAföG für den Besuch eines Abendgymasiums, einer Berufsoberschule oder eines Kollegs
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