Ansprechpartner*innen

Vollständige Berufsfachschul- oder Fachschulausbildung

z. B. Advanced Certificate oder Higher Certificate

Für Rückfragen im Bereich der Auslandsförderung stehen wir Ihnen gern persönlich und telefonisch zur Verfügung.

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Die nachstehenden Informationen sollen einen Überblick geben, wenn Sie eine vollständige Berufsfachschul- oder Fachschulausbildung in der Republik Irland absolvieren möchten.

Eine berufsbildende oder berufsqualifizierende schulische Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.

Nach dem 31.12.2020 beginnende Ausbildungen in Großbritannien oder Nordirland können aufgrund des Austritts aus der EU nicht mehr gefördert werden!

Hinweis auf einige grundlegende Voraussetzungen

  • Es muss sich um eine Vollzeitausbildung handeln, der Unterricht muss also mindestens 20 Zeitstunden („guided learning hours“) pro Woche umfassen.
  • Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn die Ausbildung an einer Ausbildungsstätte durchgeführt wird, die einer Berufsfachschule oder Fachschule innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt von Amts wegen.
  • Sie müssen grundsätzlich Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und sich im Ausland nur zu Ausbildungszwecken aufhalten. Sollten Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben bzw. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit der für Sie zuständigen Kontaktperson in Verbindung.

Dem Gesamtbedarf stehen das nach dem BAföG anzurechnende Einkommen und das über der Freigrenze liegende Vermögen der auszubildenden Person sowie das anzurechnende Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern gegenüber.

Zu dem anzurechnenden Einkommen gehören grundsätzlich auch Leistungen eines ausländischen Staates, selbst wenn diese darlehensweise gewährt werden.

Erläuterungen zur Zusammensetzung des Gesamtbedarfs

Der monatliche Gesamtbedarf für Schüler*innen setzt sich zusammen:

  • Grundbedarf in Höhe von 632,00 € (bzw. 262,00 €, wenn Sie in Großbritannien oder Irland bei den Eltern wohnen).
  • Krankenversicherungszuschlag in Höhe von maximal 94,00 € und Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von 28,00 €, wenn für die Kranken- bzw. Pflegeversicherung Kosten entstehen.
    Sollten Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, kann der Krankenversicherungszuschlag maximal 168,00 € und der Pflegeversicherungszuschlag maximal 38,00 € betragen.
  • Anteil für die Hin- und eine Rückfahrt - pauschal insgesamt 500,00 € im Bewilligungszeitraum.
  • Ggf. Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160,00 € für jedes eigene Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in Ihrem Haushalt lebt.

Gebühren, die ggfs. an die ausländische Ausbildungsstätte zu zahlen sind, können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden!

Bitte beachten Sie, dass bei einer im Ausland absolvierten mehrjährigen Ausbildung die Kosten für die Hin- bzw. eine Rückfahrt in der Regel im Rahmen der ersten Bewilligung gewährt werden. Das bedeutet, dass für weitere Jahre der Ausbildung eines Ausbildungsabschnitts keine diesbezüglichen Kosten mehr berücksichtigt werden können, wenn dieser Anspruch bereits ausgeschöpft wurde.

Weitere Informationen

Aus der Differenz von Gesamtbedarf und anzurechnendem Einkommen und Vermögen ergibt sich Ihr persönlicher Förderungsbetrag. Die Ausbildungsförderung wird als Zuschuss geleistet.

Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst frühzeitig (z. B. 3 - 6 Monate vor Beginn der Ausbildung) zu stellen. Die grds. einzureichenden Unterlagen und Nachweise sind in der nachstehenden Checkliste aufgeführt. Die darin genannten Vordrucke stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Wenn Sie eine mehrjährige Ausbildung absolvieren, ist für jedes Jahr ein BAföG-Antrag zu stellen!

BAföG-Leistungen werden ab Beginn der Auslandsausbildung gewährt, frühestens jedoch vom Beginn des Monats an, in dem der Antrag eingegangen ist. Nur wenn der Auslandsaufenthalt in den nächsten Tagen beginnt oder schon begonnen hat, sollten Sie zur Fristwahrung einen formlosen Antrag stellen. Fehlende Unterlagen können jederzeit unaufgefordert nachgereicht werden!

Dies stellt nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur Auslandsförderung dar. Eine abschließende Entscheidung über die Förderung kann erst getroffen werden, wenn alle Unterlagen vorliegen.