Ausbildungsförderung

Schüler-BAföG in der Region Hannover

Region Hannover

Bitte beachten Sie die Zuständigkeit:

Die Region Hannover ist für die Bearbeitung eines Antrages zuständig, wenn

  • beide Eltern im Bereich der Region Hannover (Stadt Hannover und Umlandgemeinden) wohnen und mit dem Hauptwohnsitz gemeldet oder
  • nur noch ein Elternteil lebt, dieser hier wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder
  • Sie ein Kolleg, eine Berufsoberschule oder ein Abendgymnasium in der Region Hannover besuchen.

Ausnahmen:

Das BAföG-Amt, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, bearbeitet den Antrag,

  • wenn Sie verheiratet sind oder waren oder
  • wenn die Eltern verstorben sind oder
  • wenn das Sorgerecht bis zu  Volljährigkeit nicht bei den Eltern lag oder
  • wenn die Eltern in verschiedenen Orten (außerhalb der Region Hannover) wohnen.

Hinweis:

Versehentlich bei der Region Hannover eingereichte Anträge werden an das zuständige Amt weitergeleitet.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Allgemeinbildende Schule ab Klasse 10

Schüler-BAföG für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

FOS - keine Ausbildung vorausgesetzt

Schüler-BAföG für den Besuch einer Fachoberschule mit Klasse 11 und 12, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

BFS ohne Berufsabschluss

Schüler-BAföG für den Besuch einer Berufsfachschule, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

BFS und FS mit Berufsabschluss

Schüler-BAföG für den Besuch einer Berufsfachschule oder Fachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und an der nach mindestens 2 Ja...

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

FS und FOS - Ausbildung vorausgesetzt

Schüler-BAföG für den Besuch einer Fachschule oder Fachoberschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Abendgymnasium, Berufsoberschule, Kolleg

Schüler-BAföG für den Besuch eines Abendgymasiums, einer Berufsoberschule oder eines Kollegs

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