Berufsbildende Schulen
Anmeldung und Schulpflicht
Anmeldung zur Berufsbildenden Schule
Anmeldezeitraum für die Berufsbildenden Schulen: 10. Februar bis 21. Februar 2025
Nähere Informationen gibt es auf den Webseiten der Berufsbildenden Schulen
Für alle Jugendlichen, die eine schulische Ausbildung in berufsbildenden Schulen anstreben, geben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Bildung und Kultur der Region Hannover, 30169 Hannover, Hildesheimer Str. 18, Tel. (0511) 616-22072 sowie die berufsbildenden Schulen Auskunft und stehen während der Geschäftszeiten für eine Beratung zur Verfügung.
Informationen und Beratung gibt es auch bei den allgemein bildenden Schulen.
Schulpflicht
In Niedersachsen dauert die Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre. Die Schulpflicht ist durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.
Alle Schulpflichtigen, auch jugendliche Ausländer/-innen, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, besuchen mindestens neun Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I.
Auszubildende erfüllen ihre Berufsschulpflicht durch den Besuch der Berufsschule.
Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, haben ihre Schulpflicht, sofern sie keine allgemein bildende Schule im Sekundarbereich II weiterbesuchen, entsprechend ihrer im Sekundarbereich I erworbenen Abschlüsse durch den Besuch einer berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht zu erfüllen.
Wer wird aufgenommen?
- In die Berufsschule (Teilzeitschulform) werden grundsätzlich Jugendliche mit Ausbildungsplatz in der Region Hannover aufgenommen.
- In die berufsbildenden Vollzeitschulen werden grundsätzlich Jugendliche mit Wohnsitz in der Region Hannover aufgenommen.
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen kann der Wechsel an eine berufsbildende Schule vor spezifische Herausforderungen stellen. Es ist daher unerlässlich, dass alle Beteiligten den Übergang bewusst und umsichtig gestalten. Jugendliche, die in ihrer bisherigen Schullaufbahn bereits einen Nachteilsausgleich erhalten haben, einen Teilhabeausweis (Schwerbehindertenausweis) besitzen oder eine Förderschule besucht haben, können sich in einem persönlichen und natürlich vertraulichen Gespräch über mögliche Maßnahmen zu Ihrem optimalen Schulbesuch an die Inklusionsbeauftragten an den berufsbildenden Schulen wenden.
Kontaktinformationen zu den Inklusionsbeauftragten finden Sie auf den Homepages der einzelnen berufsbildenden Schulen.
Wann anmelden?
Anmeldetermine für die berufsbildenden Schulen:
- für die Berufsschule direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Außer den Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten und die Ausbildungsbetriebe für die Anmeldung zur Berufsschule verantwortlich.
- für Vollzeitbildungsgänge wie die Berufseinstiegsschule, die Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Berufsoberschule, das Berufliche Gymnasium und die Fachschule von
Montag, 10.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025
Über das genaue Vorgehen der einzelnen BBS können Sie sich auf den jeweiligen Homepages informieren.
Für die Fachschule-Technikerschule der Berufsbildenden Schule ME – Otto-Brenner-Schule – sind Anmeldungen bis Ende Februar 2025 (Vollzeit) und Ende März 2025 (Teilzeit) möglich.
Für die Fachschule Betriebswirtschaft der Berufsbildenden Schulen Cora Berliner –BBS CB– sind Anmeldungen bis Ende April 2025 möglich.
Schulpflichtige Schüler/-innen mit einem Wohnsitz in der Region Hannover haben einen Rechtsanspruch, an einer berufsbildenden Schule der Region Hannover aufgenommen zu werden. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten berufsbildenden Schule oder einer bestimmten Schulform besteht jedoch nicht.
Wegen der Anmeldetermine für den Februar-Beginn der FOS Technik, BFS Technik und BOS Technik wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Schule.
Es kann ggf. mit der Schule telefonisch auch ein Nachmittagstermin vereinbart werden.
Was benötige ich für die Anmeldung?
Bei der Anmeldung sind dem Aufnahmeantrag/Anmeldeformular ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf, das letzte Halbjahreszeugnis sowie ein Passbild beizufügen.
Für die Anmeldung an einer Berufsschule ist zusätzlich der Ausbildungsvertrag vorzulegen.
Eventuell erforderliche weitere Unterlagen werden mit der Anmeldebestätigung angefordert.
Anmeldeformular
Anmeldeformular BBS
Anmeldung zum Besuch einer berufsbildenden Schule der Region Hannover zum Schuljahr 2025/26.