Berufsbildung

Fortbildungsmöglichkeiten außerhalb der Berufsbildenden Schulen

Hannovers Gymnasien für Erwachsene und die Volkshochschulen

Hannovers Gymnasien für Erwachsene: Hannover-Kolleg und Abendgymnasium

Die staatlichen Gymnasien für Erwachsene bieten die Möglichkeit, auf dem Zweiten Bildungsweg auch dann einen höherwer-tigen Schulabschluss zu erwerben, wenn man der Schulpflicht längst entwachsen ist. Unser Angebot ist mit der Oberstufe niedersächsischer Gymnasien vergleichbar.

Der Unterricht am Hannover Kolleg findet morgens und am frühen Nachmittag statt. Während der Schulzeit wird keine geregel-te berufliche Tätigkeit ausgeübt.

Das Abendgymnasium Hannover richtet sich an berufstätige Erwachsene, welche die Schule neben ihrer Berufstätigkeit besu-chen möchten. Der Unterricht findet abends statt.

Für Interessent/-innen, die nicht an fünf Tagen in der Woche zur Schule kommen können, bietet das Abendgymnasium den Bildungsgang „Abitur-online“ (Anwesenheit in der Schule nur an drei Abenden, an zwei Tagen findet Online-Lernen statt).

An Hannovers Gymnasien für Erwachsene können folgende Schulabschlüsse erworben werden:

  • erweiterter Sekundarabschluss I
  • Fachhochschulreife
  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Aufgenommen werden kann,

  • wer eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweist (angerechnet werden z. B. auch Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung, des Wehrdienstes, des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligendienstes und der Führung eines Familienhaushalts),
  • wer mindestens 19 Jahre alt ist und
  • wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erworben hat.

Der Ausbildungsweg bis zum Abitur dauert in der Regel drei Jahre. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits die Versetzung in die Qualifikationsphase erreicht haben, können bei entsprechender Eignung direkt in Jg.12 aufgenommen werden. Bewerber/-innen mit Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss können in den Vorkurs aufgenommen werden.

BAföG-Förderung

Am Hannover Kolleg besteht von Beginn an die Möglichkeit, eine elternunabhängige finanzielle Förderung nach BAföG zu beantragen. Am Abendgymnasium Hannover ist dies in den letzten eineinhalb Jahren vor der Abiturprüfung möglich.

Weitere Auskünfte erteilen die Schulen.

  • Abendgymnasium Hannover/Hannover-Kolleg
    Thurnithistr. 6, 30519 Hannover,
    Tel. (0511) 168 433 87 / (0511) 168 491 28
    www.hannovers-gymnasien-fuer-erwachsene.de

Volkshochschule

Die Volkshochschulen in der Region Hannover bieten neben den Angeboten zum 2. Bildungsweg auch umfangreiche andere Fördermöglichkeiten an.

Informationen zu sämtlichen Angeboten sowie zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und berufsbegleitenden Fortbildungen sind bei den nachstehend aufgeführten Adressen erhältlich.

Ein Internet-Zugang zu allen Volkshochschulen in der Region Hannover und den angrenzenden Einrichtungen in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Peine und Schaumburg wird auch ermöglicht über www.vhs-region-hannover.de.

Der zweite Bildungsweg - eine Chance für die Zukunft!

An der vhs Hannover Land und der Ada-und Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover kann in einem intensiven Vorbereitungskurs der Haupt- oder Realschulabschluss nachgeholt werden.
Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren, die ihre offizielle Schulpflicht erfüllt haben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Dies ermöglicht einer Vielzahl an Menschen, unabhängig von ihrem Lebensabschnitt, Bildungsziele zu verfolgen und ihre Zukunftschancen zu verbessern.

Es wird besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der schulischen Allgemeinbildung, die Entwicklung berufsbezogener Fähigkeiten und die Persönlichkeitsentwicklung gelegt. Mit diesem ganzheitlichen Bildungsverständnis wird die individuelle Entwicklung unterstützt. Die regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Für eine Teilnahme am Unterricht müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Die gesetzliche Schulpflicht des Landes Niedersachsen muss erfüllt sein. Das bedeutet:
    - 9 Jahre Allgemeinbildende Schule plus ein Jahr Berufsbildende Schule oder
    - 10 Jahre Allgemeinbildende Schule plus ein Jahr Berufsbildende Schule oder
    - 12 Jahre Allgemeinbildende Schule und
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B1 Niveau)

Ziel Hauptschulabschluss:

  • Grundbildung in Deutsch (Lesen, Schreiben, Sprechen)

Ziel Realschulabschluss:

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  • eine Grundbildung in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften
  • Kenntnisse in Englisch (Niveau B1)