Erstattung von Schülerbeförderungskosten mit privatem PKW.
In Einzelfällen besteht ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung, wenn für den Schulweg der private PKW eingesetzt wurde. Dies kann der Fall sein, wenn eine Schule außerhalb der Region Hannover besucht wird und es sich dabei um die Schule handelt, zu der sich der Beförderungsanspruch bemisst. Ebenfalls kann der u. g. Antrag gestellt werden, wenn das Team Schülerbeförderung bereits die Erstattung von PKW-Kosten zugesagt hat, weil z. B. öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg nicht zur Verfügung stehen.