Ausländerangelegenheiten
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Seit 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Seitdem gilt das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG.
Seit 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Seitdem gilt das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren dient der Beschleunigung der Einreisen von Fachkräften. Arbeitgeber*innen können in Vollmacht für die im Ausland lebende Fachkraft ein beschleunigtes Verfahren einleiten. Die Ausländerbehörde agiert dabei als zentrale Verfahrensmittlerin.
Die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens richtet sich gemäß § 31 Absatz 4 AufenthV nach dem Ort der Betriebsstätte, in der ein*e Ausländer*in eingesetzt werden soll.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist gebührenpflichtig. Gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 15 AufenthV beläuft sich die Beratungsgebühr auf 411,00 €.
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens haben die Ausländerbehörde der Region Hannover, die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover, die Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) sowie die Handwerkskammer Hannover (HWK) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel aller Kooperationspartner ist es, für die Unternehmen und ausländischen Fachkräfte durch ein abgestimmtes und kooperatives Zusammenwirken eine schnellere und transparentere Abwicklung sowie eine höhere Planbarkeit von Prozessen zur Fachkräfteeinwanderung zu erreichen. Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über realistische Chancen der von ihnen angestrebten Zuwanderung bei der IHK oder HWK zu erkundigen. Die Erstberatung und Vorprüfung von Unterlagen durch die IHK und HWK soll sicherstellen, dass Anträge im „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ von Beginn an möglichst vollständig eingereicht werden. Dies führt zu einer schnelleren Bearbeitung des Verfahrens für die Antragssteller und sorgt dafür, dass die Ausländerbehörde ihre Ressourcen effizient im Sinne „beschleunigter“ Verfahren einsetzen können. IHK und HWK prüfen die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und übersenden diese anschließend an die zuständige Ausländerbehörde zur weiteren Bearbeitung.
Unternehmen, die sich erstmalig mit Fachkräfteeinwanderung aus Drittstatten auseinandersetzen, können beim Welcome Center der Region Hannover eine allgemeine Beratung rund um das Thema bekommen.
Sofern Sie als Unternehmen für eine Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen möchten und ein Einsatz im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt ist, können Sie im Serviceportal der Landeshauptstadt Hannover einen Antrag stellen. Alternativ erreichen Sie uns unter fachkraefteverfahren-abh@hannover-stadt.de.
Sollte ein Einsatz der Fachkraft im Bezirk der Region Hannover gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an 33.05Servicestelle@region-hannover.de. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
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