Ausländerbehörde der Region Hannover

Arbeiten in der Region Hannover

Wichtige Informationen wenn Sie im Gebiet der Region Hannover arbeiten wollen.

Die Region Hannover einschl. der Landeshauptstadt ist der führende Wirtschaftsstandort in Niedersachsen. Im Zuge der Wettbewerbsfähigkeit ist sie deshalb bestrebt, diesen stetig weiter zu entwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Entsprechend bietet der Wirtschaftsraum Hannover auch eine Vielzahl von attraktiven Arbeitsplätzen in einer Region mit hoher Lebensqualität.

Insbesondere für Hochschulabsolventinnen und –absolventen sowie für ausgebildete Fachkräfte bestehen sehr gute Karrieremöglichkeiten. Ebenso wird aber auch die Ansiedlung von Unternehmen bzw. die Existensgründungen solcher begrüßt und gefördert.

Was Sie dabei als Ausländerin bzw. Ausländer besonderes zu beachten haben, wer ggf. Ihre Ansprechpartner sind – dazu sollen Ihnen die nachstehenden Ausführungen helfen.

Grundsatz

Ausländische Staatsangehörige mit Ausnahme der Staatsangehörigen der  EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein und deren begleitenden Familienangehörigen benötigen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Sollte der Grund Ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet dabei im Wesentlichen die Aufnahme bzw. Ausübung einer Erwerbstätigkeit sein, so wird Ihnen die Arbeitserlaubnis in einen speziell zu diesem Zweck auszustellenden Aufenthaltstitel erteilt. Sollten Sie aus anderen Gründen (familiäre, humanitäre, völkerrechtliche u.s.w.) zu einem Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sein, so erhalten Sie die Erlaubnis in die hierfür ausgestellten Aufenthaltstitel.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung an Drittstaater setzt grundsätzlich die Einreise im geordneten Visumsverfahren voraus.

Darüber hinaus können auch Inhaber von Duldungen oder Aufenthaltsgestattungen Arbeitserlaubnisse in Ihre Bescheinigungen erhalten.  

Enthält Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Duldung oder Ihre Aufenthaltsgestattung jedoch keine Ihre Tätigkeit erfassende Erlaubnis, so machen Sie sich strafbar, sofern Sie diese Tätigkeit dennoch ausüben.

Rechtliches

Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken

­SelbständigeMit einer Erfolg versprechenden Geschäftsidee und einer gesicherten Finanzierung haben Sie die Möglichkeit, sich als Selbständige/r im Bundes...

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