Aufgaben, Termine, Sitzungen
Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Seit der Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) zum 1. November 1981 ist das Stadtgebiet von Hannover in 13 Stadtbezirke eingeteilt. Stadtbezirksräte, deren Mitglieder bei den Kommunalwahlen von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, entscheiden seitdem über bestimmte Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen und deren Bedeutung nicht über den Bezirk hinausgehen (§ 93 Abs 1 NKomVG).
Zu solchen Themen aus dem Stadtbezirk, über die wegen der übergeordneten Bedeutung Gremien des zentralen Rates zu entscheiden haben, wird der Bezirksrat angehört (§ 94 Abs. 1 NKomVG). Er kann außerdem zu allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, Anregungen geben und Bedenken erheben (§ 94 Abs. 3 NKomVG).
Der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt besteht aus 19 stimmberechtigten und zwei beratenden Mitgliedern und wird von Bezirksbürgermeister Rolf Schulz bzw. dessen Stellvertreter Dr.-Ing. Heinrich Schulz geleitet.
Die Zusammensetzung und die Mitglieder des neuen Stadtbezirksrats Ahlem-Badenstedt-Davenstedt finden Sie hier:
Der Bezirksrat tagt grundsätzlich öffentlich und hat grundsätzlich bei jeder Sitzung eine Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde – Dauer 45 Minuten) auf der Tagesordnung. Hier können sich Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Anliegen und Fragen zu Themen aus den Stadtteilen an den Bezirksrat wenden.
Bewilligungskriterien des SB 11
für die Vergabe von eigenen Mitteln
Sitzungen des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ab 2003
Sitzungen, Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Protokolle
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