Behandlungsvereinbarungen für die Psychiatrie

Behandlungsvereinbarungen

Begegnung auf Augenhöhe und Vorsorge für den Krisenfall.

Niemand wünscht es sich, aber es kommt immer wieder im Zuge stationärer Behandlungen in der Psychiatrie zu Situationen, die für die Patientinnen / Patienten und für die Mitarbeitenden in den Kliniken sehr belastend sind. Zwangseinweisungen und Fixierungen sollten möglichst vermieden werden und sich nicht wiederholen.

Auf Initiative des Sozialpsychiatrischen Verbundes haben Vertreterinnen und Vertreter des Vereins Psychiatrie-Erfahrener Hannover e.V. und der fünf psychiatrischen Kliniken, die für die Region Hannover zuständig sind, die vorliegende Behandlungsvereinbarung im Jahr 2020 entwickelt. Sie kann für den Fall stationärer Behandlungen in den KRH-Psychiatrien Langenhagen und Wunstorf, in der Medizinischen Hochschule Hannover, im Klinikum Wahrendorff und in der Burghof-Klinik in Rinteln gleichermaßen genutzt werden und gilt damit für die gesamte Region Hannover.

Aus der Präambel:
"Diese Behandlungsvereinbarung dient dazu Absprachen zwischen Patient*innen und der psychiatrischen Klinik für den Fall einer zukünftigen stationären Behandlung zu erarbeiten und zu dokumentieren.

Die Behandlungsvereinbarung dient damit der gegenseitigen Vertrauensbildung, insbesondere für den Fall von Aufnahmen in akuten Krisensituationen. Sie enthält wichtige Informationen zu den bisherigen Erfahrungen mit stationären Behandlungen.

Es ist möglich und erwünscht, wichtige Vertrauenspersonen zu den Gesprächen mitzubringen, bzw. über die getroffenen Absprachen zu informieren.

Die Klinik verpflichtet sich, für die Kenntnis und Einhaltung der Absprachen konkret Sorge zu tragen. Wenn im Einzelfall von den Behandlungsabsprachen abgewichen wird, ist dies von Seiten der Klinik im gemeinsamen Gespräch zu begründen und mit dem* der* Patient*in zu besprechen. Die getroffenen Absprachen bilden keinen rechtlich einklagbaren Vertrag."