Das Bestattungsgesetz legt fest, dass die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt wird. Aus dem Gesetz ergeben sich grundlegende Regelungen aber auch der Bedarf für spezielle Genehmigungen und Dokumente. Für Ausnahmegenehmigungen und Dokumente gibt es in der Region Hannover eine zentrale Anlaufstelle.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen – BestattG (Nds. GVBl. S. 381), mit dem das Friedhofs- und Bestattungsrecht in Niedersachsen modernisiert worden ist. Das neue Gesetz, kurz Bestattungsgesetz genannt, legt fest, dass Leichen und Aschen Verstorbener so zu behandeln sind, dass die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt und das sittliche, religiöse und weltanschauliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt wird.
Für das Gebiet der Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt Hannover ist der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover die zuständige Behörde.
Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover übernimmt damit die folgenden Aufgaben:
Überprüfung und Dokumentation der Todesbescheinigungen
Ausstellung von Leichenpässen
Entscheidung über Ausnahmen und Genehmigungen
von dem Verbot der öffentlichen Ausstellung von Leichen
von dem Gebot, Särge geschlossen zu halten
von dem Gebot, Särge und Urnen im Straßenverkehr nur in Fahrzeugen zu befördern, die ausschließlich dafür bestimmt und hergerichtet sind
von dem Gebot, Unterbrechungen bei der Beförderung von Särgen und Urnen zu vermeiden
von der Kennzeichnungspflicht des Sarges und/oder der Leichenpasspflicht bei Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen
von der Verbrennungspflicht von Leichenteilen
von dem Gebot, eine Leiche erst nach 48 Stunden nach Todeseintritt zu bestatten
von der Sargpflicht bei Erdbestattung
von der Mindestruhezeit
zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten
zur Vornahme weiterer Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf vorhandenen Friedhöfen
zur Vornahme einer weiteren Bestattung und Urnenbeisetzung im Einzelfall auf vorhandenen Friedhöfen
Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten
Nach § 15 BestattG dürfen Leichen nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Entsprechend der Gesetzesbegründung trägt die Vorschrift dem Schutz der Totenruhe Rechnung und verpflichtet die zuständige Behörde, vor einer Umbettung eingehend zu prüfen, ob die damit zwangsläufig verbundene Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist. Ziel der Regelung ist es, einen Eingriff in die Totenruhe auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.
Für die Genehmigung werden die folgende Unterlagen in Kopie benötigt:
Personalausweis der/des Antragsberechtigten
Willenserklärung der/des Antragsberechtigten
Sterbeurkunde
Todesbescheinigung (sofern vorhanden)
Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
genaue Bezeichnung der Friedhöfe und der Grabstätten (abgebend und aufnehmend)
Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebend und aufnehmend - sofern vorhanden)
Die Kosten Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Umbettungsgenehmigung beträgt 45,00 € bis 250,00 €.
Ausstellung von Leichenpässen
Wichtiger Hinweis: Änderung der Öffnungszeiten Leichenwesen
Bis auf Weiteres erfolgt die Ausstellung internationaler Leichenpässe von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Beabsichtigen Sie die Überführung einer Leiche oder Urne ins Ausland ist in den meisten Fällen ein Leichenpass erforderlich. Sofern die Person in der Region Hannover verstorben ist oder hier beigesetzt wurde, ist die untere Gesundheitsbehörde, hier der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover, zuständig für die Ausstellung eines Leichenpasses.
Der Antrag hierfür kann von den Angehörigen des Verstorbenen als auch von einem beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Die Antragstellung kann online erfolgen oder auch vor Ort.
Für die Ausstellung des Leichenpasses werden folgende Unterlagen in Kopie benötigt:
Personalausweis oder Reisepass des/ der Antragstellers/ in
beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister mit Kopie
Todesbescheinigung im Original
bei nicht natürlicher Todesursache die Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift mit Kopie
Die Kosten Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 40,00 €.
Online Antrag Leichenpass
Online Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses - Sie werden auf einen Server des Landes Niedersachsen weitergeleitet.
Formular zur Rücksendung an die Region Hannover sowie ein Auszug aus dem Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung mit den für die Ausstellung von...