Krankenkassen

Präventionsangebote der Krankenkassen

Verwaltung

Die gesetztlichen Krankenkassen fördern bestimmte Kurse zur Gesundheitsvorsorge. Eine Übersicht der Gesundheitsangebote

Erläuterung zu der Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezuschusst Leistungen zur Prävention („Gesundheitskurse“) in verschiedenen Handlungsfeldern. Diese Handlungsfelder und auch die Kriterien, die für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen erfüllt sein müssen, sind verbindlich im „GKV-Leitfaden Prävention“ aufgeführt, welcher durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung mit Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde.

Auswahl bezuschusster Kurse

Folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien wurden festgelegt:

  • Bewegungsgewohnheiten
    • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
    • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
  • Ernährung
    • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
    • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
  • Stressmanagement
    • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
    • Förderung von Entspannung
  • Suchtmittelkonsum
    • Förderung des Nichtrauchens
    • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums

Auswahl der Kursanbieter

Der „GKV-Leitfaden Prävention“ enthält unter anderen Voraussetzungen auch verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Qualifikation der Kursanbieter

Für die Durchführung der Maßnahmen kommen für die einzelnen Präventionsprinzipien Anbieterinnen und Anbieter mit folgenden Voraussetzungen in Betracht:

  • Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im  jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld)
  • Zusatzqualifikation: Spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung
  • Einweisung in das durchzuführende Programm

Ferner müssen Anbieterinnen und Anbieter über pädagogische, methodische und didaktische Kompetenzen sowie Berufserfahrung verfügen.

Was sonst noch beachtet wird

Darüber hinaus müssen die Angebote zum Beispiel auch bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Anzahl und Dauer der Kurseinheiten, sowie der Konzeption und der Räumlichkeiten genügen.

Die Prüfung, ob alle geforderten Voraussetzungen durch den Kursanbieter erfüllt werden, nimmt die Krankenkasse im Rahmen der Zertifizierung vor. Gern gibt Ihnen Ihre Krankenkasse Auskunft, ob ein Kursangebot zertifiziert – und damit bezuschussungsfähig – ist, oder ist behilflich bei der Suche nach dem passenden Kurs und/oder Anbieter. 

Geprüfte und anerkannte Kurse

Zentrale Prüfstelle Prävention

Kurse, deren Kosten ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden

lesen