Heilpraktiker

Heilpraktiker

Die für das Gebiet der Region Hannover relevanten Informationen um die Tätigkeit als Heilpraktiker*in.

Aktuelles

Anträge mit Überprüfung beim Gutachterausschuss 2024 / 2025

 

19. März 2025: vollständiger Antrag bis 10.01.2025 (Datum Poststempel)

8. Oktober 2025: vollständiger Antrag bis 10.08.2025 (Datum Poststempel)

Anträge und Unterlagen, die nach den genannten Fristen eintreffen, können nur für die jeweils nächste Überprüfung berücksichtigt werden.

Sektorale Heilpraktikererlaubnis „Podologie“

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. August 2024 entschieden, dass nun auch in Niedersachsen eine sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie erteilt werden soll. Welche Anforderungen an die Erlaubniserteilung gestellt werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Hierfür bedarf es einer Änderung der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz durch das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wann diese kommen wird, ist nicht bekannt, sodass auch nicht absehbar ist, zu wann über die Anträge entschieden werden kann. Anträge können Sie gerne bereits stellen.
 

 


Antragstellung

Allgemein

Der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover erteilt für das Gebiet der Region Hannover (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) die Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz.Für Fragen rund um die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis in der Region Hannover, können Sie sich das  Informationsblatt (FAQ) herunterladen oder uns gerne persönlich kontaktieren.

 

Ansprechpartner/innen

Frau Weigel
Telefon: +49 511 616-23277
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 
Frau Hartmann
Telefon: +49 511 616-28005
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 

Erlaubnisarten

Die Region Hannover erteilt derzeit folgende Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 HeilprG in Verbindung mit den Abschnitten 6,7 HPRdErl, NI:

- Heilpraktiker*in
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie

Bezüglich der Bezeichnung „Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Podologie“ finden Sie Informationen unter Aktuelles sowie im Informationsblatt.

Für die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis besteht die Möglichkeit der Entscheidung nach Aktenlage ohne vorherige Kenntnisprüfung beim Gutachterausschuss. Dabei erfolgt eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Informationsblatt (FAQ) zur Antragstellung (nach Aktenlage). Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.

Antragsformular

Die Informationsblätter sowie die Formulare finden Sie unten im Downloadbereich.

Anträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen können Sie gerne per Post an die folgende Adresse zu senden: Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Bürgerservice und Recht, Postfach 147, 30001 Hannover. 
Eine Online-Antragstellung ist über das Serviceportal der Region Hannover möglich. Beglaubigte Kopien der Unterlagen werden trotzdem zusätzlich per Post benötigt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/heilpraktiker/hinweise-zur-ueberpruefung-nach-dem-heilpraktikergesetz-287.html 

Wichtiger Hinweis für Personen die weder Ihren Wohnsitz noch Ihren Arbeitsplatz in der Region Hannover haben:
Zuständig für die Bearbeitung der Heilpraktikerangelegenheiten ist in Niedersachsen die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Sofern der Wohnsitz nicht in der Region Hannover liegt, kann ein Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis hier nur gestellt werden, wenn eine tatsächliche Niederlassungsabsicht im Regionsgebiet glaubhaft schriftlich erklärt wird.


Anzeige und Mitteilungspflicht für Heilpraktiker*innen nach § 7a NGöGD

Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker seine Tätigkeit in der Region Hannover ausüben will, hat den Beginn der Tätigkeit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit der Anzeige ist die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorzulegen oder eine beglaubigte Kopie einzureichen.

Auch die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen von Familienname, Vorname, Geschlecht, Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die heilkundlichen Verfahren sind der Region Hannover unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Das PDF-Formular für die Anmeldung der Tätigkeit finden Sie unten auf der Seite. Das ausgefüllte Formular ist dann per Post an die folgende Adresse zu senden: Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Bürgerservice und Recht, Postfach 147, 30001 Hannover.

Für die Anzeige Ihrer Tätigkeit, Änderungsmitteilungen sowie die Mitteilung über die Beendigung stehen Ihnen auch Online-Formulare im Serviceportal der Region Hannover zur Verfügung. 

Ein Verstoß gegen die Anzeige- und Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden kann.


Schmuckurkunde beantragen

Sollten Sie über eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausgestellt von der Landeshauptstadt Hannover, dem Landkreis Hannover oder der Region Hannover verfügen, können Sie per Post oder per E-Mail an heilpraktiker@region-hannover.de  eine Ausstellung einer Schmuckurkunde beantragen. Teilen Sie dabei bitte die ausstellende Behörde sowie das Datum Ihrer Erlaubnis mit.

Die Kosten für das Ausstellen einer Schmuckurkunde belaufen sich auf ca. 60,00 €.
 


Beschwerden und Meldungen über Heilpraktiker*innen 

Bei Beschwerden oder anderweitigen Meldungen über Heilpraktiker*innen die in der Region Hannover tätig sind, können Sie sich an folgende Ansprechpartner*innen wenden: 

Frau Petersen
Telefon: +49 511 616-26342
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 

Herr Schäfer
Telefon: +49 511 616 46262
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 

Es steht ein digitales Formular für das Einreichen einer Beschwerde gegen Heilpraktiker*innen und heilpraktizierende Personen zur Verfügung: Beschwerdeformular


Downloads

Hier finden Sie alle Informationsblätter und Formulare für die Heilpraktikerangelegenheiten in der Region Hannover