Impfungen in der Schwangerschaft

Frauen sollten möglichst vor einer geplanten Schwangerschaft den Impfstatus überprüfen und vervollständigen.

Kann Leben retten - der Impfausweis

Die Impfung während der Schwangerschaft ist ein zunehmend wichtiger Bestandteil der pränatalen Pflege.

Durch Impfungen können sowohl die Mutter als auch das ungeborene Kind vor schweren Infektionskrankheiten geschützt werden. 

Jede Frau sollte vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfschutz überprüfen lassen und Impflücken schließen. Insbesondere von Bedeutung ist dies für Impfungen, die während der Schwangerschaft nicht mehr verabreicht werden sollen. 

Spätestens bis zum 18. Geburtstag sollte jedes Mädchen/jede Frau  zweimal  mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff und, falls es die Windpocken nicht durchgemacht hat, auch mit einem Varizellen-Impfstoff geimpft worden sein.

Empfohlene Impfungen in der Schwangerschaft

Schwangere Frauen sind aufgrund physiologischer und immunologischer Veränderungen anfälliger für Infektionskrankheiten. Infektionen können schwerwiegende Komplikationen sowohl für die Mutter als auch für das ungeborene Kind verursachen. 

Impfungen bieten eine sichere und wirksame Möglichkeit, diese Risiken zu minimieren.

  1. Influenza Impfung: Schwangere sind besonders gefährdet für schwere Verläufe der Grippe. Die Influenza Impfung wird für alle Schwangeren in jeder Schwangerschaftsphase empfohlen, vorzugsweise während der Grippesaison. Studien zeigen, dass die Impfung nicht nur die Mutter schützt, sondern auch das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten, bevor es selbst geimpft werden kann.
  2. Pertussis Impfung (Keuchhusten): Die Pertussis Impfung wird für Schwangere im 3. Trimester (idealerweise zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche) empfohlen. Diese Impfung schützt das Neugeborene in den ersten Wochen vor Keuchhusten, einer potentiell lebensbedrohlichen Krankheit.
  3. COVID-19 Impfung: Angesichts der Pandemie wird die Impfung mit mRNA Impfstoffen nicht grundimmunisierten Schwangeren empfohlen. Studien zeigen, dass die Impfung sicher und wirksam ist und sowohl die Mutter als auch das ungeborene Kind schützt. 

Mögliche Impfungen in der Schwangerschaft:

Jede zum Schutz der Mutter notwendige Impfung muss gegeben werden. Bedingt eine Erkrankung höhere Risiken als die Impfung, können nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung bevorzugt im zweiten Drittel der Schwangerschaft die Impfungen gegeben werden:

  • Diphtherie
    Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen nachholen
  • FSME (Hirnhautentzündung durch von Zecken übertragene Viren)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Hepatitis A (Leberentzündung)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Hepatitis B (Leberentzündung)
    Impfschutz vervollständigen
  • Hib (Hirnhautentzündung)
    nur bei fehlender Milz(-Funktion): Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Meningokokken (Hirnhautentzündung)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Pneumokokken (Lungenentzündung)
    Nutzen-Risiko-Abwägung
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
    Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen nachholen
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen nachholen
  • Tollwut
    Vorbeugend: Nutzen-Risiko-Abwägung
    Nach tollwutverdächtiger Verletzung: Impfung lebensnotwendig
  • Typhus (Injektionsimpfstoff) und andere Reiseimpfungen
    Nutzen-Risiko-Abwägung

Impfungen, die in der Schwangerschaft vermieden werden sollten:

  1. Lebendimpfstoffe:
    - Masern, Mumps, Röteln
    - Varizellen (Windpocken)
    - Gelbfieber

    Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte, aber potentiell vermehrungsfähige Viren, die theoretisch ein Risiko für das ungeborene Kind darstellen könnten. 

    Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff soll eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen festgestellt.
     
  2. HPV Impfung
    Die HPV Impfung wird aufgrund von begrenzten Daten zur Sicherheit während der Schwangerschaft nicht empfohlen. Frauen, die während einer begonnenen Grundimmunisierung feststellen, dass sie schwanger sind, sollten die weiteren Dosen bis nach der Schwangerschaft aufschieben.  

Abenteuer-Reisen und unnötige Reisen in Gebiete mit Gelbfieber-Risiko, Malariarisiko, Zikavirus-Infektionsrisiko u.a. sollten während einer Schwangerschaft unterbleiben. Dies gilt ganz besonders im ersten Drittel der Schwangerschaft, da vor allem zu dieser Zeit die Entwicklung des Kindes und die Schwangerschaft möglicherweise negativ beeinflusst werden könnte.

Wann ist umgehend Kontakt zu einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt aufzunehmen?

Röteln: Eine Überprüfung der Rötelnimmunität soll bei Schwangeren durchgeführt werden, wenn im Impfausweis keine zwei Röteln-Impfungen dokumentiert sind oder kein Impfausweis vorliegt. Ungeimpfte Schwangere bzw. Schwangere mit unklarem Impfstatus, bei denen ein grenzwertiges oder negatives Röteln-IgG (Antikörper vom Typ Immunglobulin-G (IgG) festgestellt wurde, sollen den Kontakt zu Rötelnerkrankten und -verdachtsfällen meiden. Bei den Familienmitgliedern (Partner, Kinder) soll der MMR-Impfschutz (3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln) entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) komplettiert werden. Ein fehlender Impfschutz gegen Röteln sollte möglichst beginnend schon im Wochenbett durch die Gabe eines Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffs nachgeholt werden.

Nach Kontakt mit einem an Varizellen (Windpocken) Erkrankten (Aufenthalt eine Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum oder face-to-face-Kontakt oder Haushaltskontakt): Gemäß den aktuellen Empfehlungen der STIKO (04/2024) wird eine postexpositionelle Varizellenprophylaxe mittels Varizella-Zoster-Immunglobulin so früh wie möglich und nicht später als innerhalb von 96 Stunden nach Exposition für ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenerkrankung in der Vorgeschichte empfohlen. Sie kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen.

Nach Kontakt mit einem an Masern Erkrankten ist bei ungeschützten Schwangeren eine postexpositionelle Prophylaxe (Off Label) nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung als passive Immunisierung durch eine Gabe von Standard-Immunglobulin innerhalb von 6 Tagen nach Kontakt prinzipiell möglich

Zum Thema Impfung sollten Frauen mit Kinderwunsch oder Schwangere immer individuelle Rücksprache mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin halten.

Quellen:

RKI Faktenblätter Schwangerschaft
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/Schwangerschaft.pdf?__blob=publicationFile  
RKI Allgemeine Fragen zum Impfen in Schwangerschaft und Stillzeit
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ-Schwangerschaft-Stillzeit.html  (letzter Aufruf 25.06.2024)
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ-Liste_AllgFr_Impfen.html#FAQId2407242  
STIKO Empfehlungen
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html  
Centers for Disease Control and Prevention (CDC). “Vaccines and Pregnancy: What You Need to Know.” 
https://www.cdc.gov/vaccines/pregnancy/index.html 

Stand: 27. Juni 2024

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